Was wird aus den Kindern von Eman E.?

von Redaktion

Ihr Schicksal ist furchtbar: Ihre Mutter Eman E. aus Bad Aibling wurde Opfer eines Verbrechens. Drei Kinder sind auf sich allein gestellt. In einem fremden Land. Nach traumatischen Erlebnissen. Das Kreisjugendamt Rosenheim erklärt, wer sie jetzt umsorgt und wo sie künftig leben werden.

Bad Aibling – Die Mutter kommt eines Tages nicht mehr nach Hause, wird monatelang vermisst und schließlich tot aufgefunden. Ihre drei Kinder werden von fremden Menschen aus Kita und Schule abgeholt. Diese Fremden sind es auch, die ihnen behutsam begreiflich machen müssen, was passiert ist. Dass ihre Mama nicht mehr lebt. Und dass auch der Vater nicht mehr nach Hause kommt, weil er verdächtigt wird, eine schwere Straftat begangen zu haben.

Schutz für Kinder
in einer akuten Krise

Eman E. aus Bad Aibling ist Opfer eines Verbrechens geworden. Der mutmaßliche Täter, ihr Ehemann, sitzt in Untersuchungshaft. Zurück bleiben drei Kinder. Sie befinden sich seit der Festnahme ihres Vaters in der Obhut des Kreisjugendamtes Rosenheim. Zum Schutz der Kinder dringt nichts an die Öffentlichkeit, nur einige allgemeine Informationen.

„Bei der Inobhutnahme handelt es sich um eine Schutzmaßnahme des Jugendamtes, wenn sich Kinder oder Jugendliche in einer akuten Krise oder in dringender Gefahr befinden“, erklärt ein Sprecher des Landratsamtes auf OVB-Anfrage. Dann werden die Kinder außerhalb ihres Elternhauses untergebracht – bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder in einer anderen Wohnform.

„Oberste Priorität haben der Schutz der Minderjährigen und die Klärung ihrer weiteren Perspektive“, so das Landratsamt. Minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern in Deutschland sind, stehen nach deutschem und internationalem Recht unter besonderem Schutz. Vor Ort sind dafür die Jugendämter verantwortlich.

Sprachbarriere als Herausforderung

Die Sprachbarrieren sind eine Herausforderung. „Vor allem dann, wenn schnelle und gleichzeitig rechtssichere Entscheidungen im besten Interesse des Kindes und Jugendlichen getroffen werden müssen“, informiert das Landratsamt. Abhängig vom jeweiligen Alter der Kinder und Jugendlichen gebe es verschiedene Methoden, um sich zu verständigen: angefangen von Bildern, Piktogrammen oder Zeichensprache über Übersetzungsapps bis hin zu professionellen Dolmetschern.

In einem „Clearing“ wird die besondere Situation der Kinder und Jugendlichen genauer betrachtet. Können nach der traumatischen Trennung von ihren Eltern andere Familienangehörige ausfindig gemacht werden? „Aufgabe des Jugendamtes ist es, sichere Plätze für das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen zu suchen“, erklärt das Landratsamt.

Bei Kindern mit Flucht- und Migrationshintergrund, wie zum Beispiel bei unbegleiteten Minderjährigen, werde geprüft, ob Verwandte in Deutschland leben, die bereit und in der Lage sind, die Kinder und Jugendlichen aufzunehmen.

Familiennahe
Perspektiven gesucht

Für die Suche nach einer familiennahen Perspektive gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. „Bei Kindern aus dem europäischen Ausland können wir mit den jeweiligen landeseigenen Kinderschutzbehörden kooperieren“, erklärt der Sprecher des Landratsamtes.

Ob auch in einem anderen Herkunftsland nach Familienangehörigen gesucht werden könne, hänge davon ab, welche Informationen dem Jugendamt vorliegen und wie die jeweilige familiäre Situation sei. Je nach Einzelfall erfolge eine Abstimmung mit weiteren Behörden und Gerichten im In- und Ausland.

Oberste Prämisse
ist das Kindeswohl

„Die oberste Prämisse ist ein sicherer Platz“, betont das Landratsamt. „Dabei sind die entscheidenden Fragen: Wo kann ein Kind möglichst dauerhaft leben? Und was ist mit dem Kindeswohl vereinbar?“ Das örtliche Jugendamt ist für den Schutz der Kinder und Jugendlichen verantwortlich.

Entscheidungen werden in der Regel mit weiteren Behörden und Gerichten getroffen. Gibt es keine familiären Möglichkeiten, greifen die Strukturen der Jugendhilfe mit Pflegefamilien oder Einrichtungen der stationären Jugendhilfe.

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