Traunstein/Rosenheim/Wasserburg – Gegen einen psychisch kranken, bei seinen zahlreichen Aggressionstaten schuldunfähigen 29-Jährigen aus dem Landkreis Rosenheim (wir berichteten) ordnete das Landgericht Traunstein früher als ursprünglich erwartet die strafrechtliche Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an.
Gleichzeitig setzte die Neunte Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Barbara Miller die Maßregel zur Bewährung aus. Wichtigste Auflage war: Der Beschuldigte muss in ein geschlossenes sozialtherapeutisches Heim ziehen. Diesen Weg, mit dem der Beschuldigte ausdrücklich einverstanden war, hatte der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, empfohlen. Verteidiger Timo Scharrmann aus Essen übernahm dies im Plädoyer. Staatsanwältin Anna Klug hatte eine Unterbringung ohne Bewährung beantragt.
Der 29-Jährige hatte zwischen 2023 und 2025 eine Reihe von Delikten begangen, für die er allerdings wegen seiner schweren Erkrankung – wie in zahlreichen früheren Verfahren – nicht bestraft werden konnte.
In Rosenheim, Brannenburg, Kolbermoor und Wasserburg war er negativ aufgefallen – mit Sachbeschädigungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Angriffen beispielsweise auf Sanitäter, Polizeibeamte und andere Geschädigte, Körperverletzungen und Beleidigungen. In dem Sicherungsverfahren zeigte der 29-Jährige große Erinnerungslücken. Er entschuldigte sich jedoch für seine Gewalttätigkeiten. Er habe niemand schaden wollen, ließ er seinen Anwalt erklären.
Drogen und Alkohol hätten in Verbindung mit der Krankheit zu „Blackout und Kontrollverlust“ geführt.
Monika Kretzmer-Diepold