Rosenheim – Der Weihnachtsmorgen begann im vergangenen Jahr mit einem Schock. An jenem Tag verbreitete sich im Laufe des Vormittags eine Polizeimeldung, die in Rosenheim und weit darüber hinaus für Fassungslosigkeit sorgte: Eine damals 39-jährige Frau hatte ihre beiden Kinder im Alter von sechs und sieben Jahren in einem Wohnhaus im Rosenheimer Stadtteil Schwaig gewaltsam getötet. Anschließend versuchte sie, sich selbst das Leben zu nehmen.
Das gab das Polizeipräsidium Oberbayern Süd damals wenige Stunden nach der Tat bekannt. Die Frau überlebte und wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Jetzt – fast ein halbes Jahr nach der Tragödie – ist klar, wie es weitergeht: Am 18. August beginnt der Prozess gegen die Frau vor dem Landgericht Traunstein. Das bestätigte am vergangenen Freitag eine Pressesprecherin des Gerichts auf OVB-Anfrage. Ein weiterer Verhandlungstag ist für den 8. September angesetzt.
Näheres zum Verfahren wollte die Pressesprecherin noch nicht sagen. Fest steht hingegen, dass es in diesem Fall keine Anklage gibt, sondern eine Antragsschrift. Heißt: Die Staatsanwaltschaft scheint davon auszugehen, dass die 39-Jährige schuldunfähig ist. Während der Verhandlung geht es so nicht um die Verhängung einer Freiheitsstrafe. Das Gericht prüft in Fällen der Schuldunfähigkeit der Beschuldigten die langfristige Unterbringung in einer Psychiatrie. Bereits wenige Tage nach der Tat hatte sich abgezeichner, dass die Mutter unter psychischen Problemen leiden könnte.