Digitale Passbilder ab sofort im Landratsamt erhältlich

von Redaktion

Neues Angebot ist schneller und sicherer – Automaten bieten Schutz vor „Morphing“

Rosenheim – Das Landratsamt Rosenheim bietet ab sofort die Möglichkeit, digitale Passbilder für Aufenthaltstitel und Reiseausweise direkt und selbstständig vor Ort anzufertigen. Hintergrund ist ein Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, das vorsieht, dass nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung dieser Dokumente zugelassen sind. Dies teilte das Landratsamt Rosenheim mit.

Um den Aufwand für die Antragsteller möglichst gering zu halten, stehen im Foyer des Landratsamtes zwei sogenannte Point-ID-Geräte der Bundesdruckerei bereit. Diese ermöglichen eine unkomplizierte und schnelle Aufnahme biometrischer Lichtbilder direkt vor Ort. Die Geräte sind insbesondere für Anträge im Bereich Ausländerrecht vorgesehen. Mit dem neuen Verfahren entfällt der separate Gang zu einem Fotografen, da das Bild im Zuge der Antragstellung aufgenommen und automatisch dem jeweiligen Dokument zugeordnet wird. Für jedes Lichtbild wird eine Gebühr von sechs Euro erhoben. Wird das Lichtbild am selben Tag für mehrere Dokumente verwendet, fällt die Gebühr nur einmal an.

Die Point-ID-Systeme passen sich automatisch an die Körpergröße der fotografierten Person an und erzeugen einen neutralen Hintergrund. Einschränkungen bestehen derzeit bei der Aufnahme von Lichtbildern von Babys und Kleinkindern. In diesen Fällen empfiehlt das Landratsamt weiterhin den Gang zu einem professionellen Fotografen.

Neben der Aufnahme vor Ort bleibt es weiterhin möglich, digitale Lichtbilder bei einem Fotografen oder in Drogeriemärkten anfertigen zu lassen. Diese Bilder werden über eine bundesweite, gesicherte Cloud bereitgestellt. Die Antragsteller erhalten dort einen Ausdruck mit einem DataMatrix-Code, der in der Behörde eingescannt wird und das Lichtbild direkt in das Antragsverfahren integriert.

Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist laut Bundesinnenministerium, das Pass- und Ausweiswesen an aktuelle sicherheitstechnische Anforderungen anzupassen und insbesondere das sogenannte „Morphing“ – das digitale Verfälschen von Bildern – zu verhindern. Bis zu 60 Prozent der eingereichten Passbilder seien bislang nicht vollständig biometrie-tauglich. Mit der Umstellung auf digitale Lichtbilder werde ein wichtiger Beitrag zur Fälschungssicherheit geleistet.

Da die Ausstattung vieler Behörden mit den neuen Geräten bundesweit noch andauert, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen: Bis zum 31. Juli dürfen in Ausnahmefällen noch die alten papiergebundenen Lichtbilder verwendet werden – etwa wenn ein Gerät noch nicht verfügbar ist oder ein Passbild bereits vor dem Stichtag erstellt wurde.

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