Neun Jahre Haft nach Säure-Angriff

von Redaktion

BGH bestätigt Urteil des Landgerichts

Karlsruhe/Traunstein – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes zu neun Jahren Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung bestätigt. Wie das Landgericht Traunstein mitteilt, hatte das Schwurgericht am Montag, 25. Februar, den Mann schuldig gesprochen, nachdem dieser am Montag, 13. Mai 2024, einem ihm persönlich unbekannten Geschädigten rund 0,5 Liter Flusssäure über Oberkörper und Gesicht geschüttet hatte. Der Angriff erfolgte unmittelbar, nachdem der Geschädigte die Haustür geöffnet hatte. Der Geschädigte erlitt erhebliche Verletzungen und Verätzungen, die ihn bis heute in seiner Lebensführung massiv beeinträchtigen.

Opfer für das Leben gezeichnet

Seine Sehkraft auf dem rechten Auge ist infolge des Angriffs nur noch auf 0,05 beschränkt, ein eigenständiges Leben ist ihm nicht mehr möglich. Nur durch sofort eingeleitete Dekontaminationsmaßnahmen des Geschädigten konnte sein Tod verhindert werden.

Der Verurteilte handelte mit der Absicht, die Beziehung des Geschädigten zur Ex-Freundin des Täters zu beenden. Die Beendigung der eigenen Beziehung hatte der Mann nicht verarbeitet. Das Schwurgericht hatte in dem Verfahren umfangreiche Beweise erhoben und sich aufgrund zahlreicher Indiztatsachen von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Die Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom Donnerstag, 10. Juli, verworfen. Der Täter ist nun in Strafhaft.

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