Arbeitsagentur

Anspruch für Kindergeld sichern

von Redaktion

Rosenheim – Eltern erhalten Kindergeld grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ihres Kindes. Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass auch nach dem 18. Geburtstag ein Anspruch bestehen kann, etwa wenn das Kind eine Ausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Laut Familienkasse ist Kindergeld zudem während einer bis zu viermonatigen Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten möglich. Bei längeren, unverschuldeten Unterbrechungen bleibt der Anspruch, sofern das Kind sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder auf den Beginn wartet. Auch im Bundesfreiwilligendienst oder während der Arbeitsuche – nach Meldung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter – kann Kindergeld gezahlt werden. Eltern sollten der Familienkasse alle relevanten Nachweise und Pläne zeitnah übermitteln. Alle Infos auf www.familienkasse.de.

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