Traunsteiner Justizgespräche 2025: KI-Einsatz auch bei der Justiz ein großes Thema

von Redaktion

„Legal Tech“ – Beispiele für die Anwendung der neuen Möglichkeiten sind Verfahren im Abgasskandal und um Fluggastrechte

Traunstein – Um das spannende Thema KI ging es bei den Traunsteiner Justizgesprächen, einer Veranstaltung des Traunsteiner Rechtspflegerverbands und des Richtervereins. Als Festrednerin hießen Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze, Bezirksvorsitzender des Richtervereins, der Vorsitzende des Traunsteiner Rechtspflegerverbands Benedikt Steinlehner sowie die Präsidentin des Landgerichts Traunstein, Anja Kesting, die Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt, Professor Dr. Bettina Mielke, willkommen. Sie ist Informationswissenschaftlerin und Autorin zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet der „Legal Tech“.

Die Traunsteiner Justizgespräche sind mittlerweile seit vielen Jahren zur guten Tradition geworden. Sowohl der Richterverein mit seinen mittlerweile fast 200 Mitgliedern als auch der Rechtspflegerverband mit seinen 75 Mitgliedern sind für den gesamten Bezirk des Landgerichts Traunstein mit allen Amtsgerichten und der Staatsanwaltschaft Traunstein zuständig, wobei das Gebiet die fünf südostbayerischen Landkreise einschließlich der kreisfreien Stadt Rosenheim umfasst. Etwa 90 aktive und pensionierte Kollegen folgten der Einladung in das Justizzentrum zum rechtspolitischen Austausch und zum anschließenden Sommerfest der Justiz. Dr. Rainer Vietze erinnerte an das vielseitige Engagement des Richtervereins auf lokaler Ebene. Aber auch zur Landespolitik halte man Kontakt, „um dringend erforderliche bauliche Verbesserungen wie den Neubau des Sitzungssaalgebäudes am Traunsteiner Justizzentrum voranzutreiben“. In ihrem sehr interessanten und informativen Vortrag umriss Professor Dr. Mielke zunächst den Begriff „Legal Tech“, eine Abkürzung für „Legal Technology“, und ordnete den Begriff der Künstlichen Intelligenz, kurz „KI“, als maschinelles Lernen ein.

Derzeit gebe es verschiedene KI-Projekte in der Justiz, die vor allem dazu dienten, in Massenverfahren wie zum Beispiel bei den Klagen aufgrund des Diesel-Abgasskandals oder bei Klagen auf Durchsetzung von Fluggastrechten die relevanten Daten herauszufiltern und Textbausteine für Entscheidungen anzubieten. Bei sehr umfangreichen Verfahren sei „eine Unterstützung bei der Strukturierung der Akten“ möglich.

Gleichzeitig zeigte die Festrednerin die Gefahren des Einsatzes von KI auf, da die erzeugten Dokumente im Hinblick auf ihre inhaltliche Richtigkeit weiterhin überprüft werden müssten und das Herleiten der Ergebnisse „zum Teil oft nicht nachvollziehbar“ sei. Derartige Instrumente seien nur als Unterstützung gedacht und könnten keine richterliche Entscheidung vorgeben, betonte die Referentin.

Zudem wies sie auf den Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit hin. Dieser solle die Einführung eines direkten, webbasierten Zugangs für anwaltlich nicht vertretene Bürger bei Amtsgerichten in Klagen auf Zahlung einer Geldsumme ermöglichen. So könnten beispielsweise bei Klagen auf Fluggastentschädigungen die von der Justiz angebotenen Onlineportale ohne Rückgriff auf oft teure Rechtsdienstleister eine Klage erleichtern.

Zunächst sei hier eine Erprobungsphase an vereinzelten Amtsgerichten geplant. Ein breiter Nutzen für weitere Bereiche des Zivilrechts sei aber zu bezweifeln. Eine rege Diskussion schloss sich an.Monika Kretzmer-Diepold

Artikel 5 von 10