Traunstein/Wasserburg – Seine anfangs erst zehnjährige leibliche Tochter soll ein 41-Jähriger aus Wasserburg in seiner Wohnung während der Umgangsbesuche in seiner Wohnung mehrfach schwer sexuell missbraucht haben. Die Zweite Jugendkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler prüft die Vorwürfe von Staatsanwältin Sophie Schützwohl an voraussichtlich sechs Verhandlungstagen bis Ende August. Gestern informierten drei Kriminalbeamtinnen aus Rosenheim über ihre ersten Ermittlungsschritte.
Erster Prozess wegen Krankheit geplatzt
Anfang März hatte der Prozess des Jugendschutzgerichts schon einmal begonnen. Wegen eines Krankheitsfalles musste das Verfahren jedoch abgebrochen werden (wir berichteten). Inzwischen hat sich die rechtliche Situation gründlich geändert. Vor fünf Monaten hatte der Angeklagte über seine Verteidiger Walter Holderle und Harald Baumgärtl, beide aus Rosenheim, ein formales Geständnis ablegen lassen. Über seine Motive wollte er zu einem späteren Zeitpunkt etwas sagen. Daraufhin war damals klar: Die inzwischen 14 Jahre alte Geschädigte muss nicht mehr in den Zeugenstand treten. Das Gericht entließ einige Zeugen in Erwartung eines baldigen Urteils. Dann musste der Prozess überraschend wegen des Ausfalls eines Kammermitglieds ausgesetzt werden.
In der Zwischenzeit hat der 41-Jährige sein Geständnis komplett zurückgezogen und macht keine Angaben mehr. Das bedeutet: Im Gegensatz zum ersten Verfahren ist eine komplette Beweisaufnahme erforderlich. Ob die mittlerweile 14 Jahre alte Geschädigte ihre Erlebnisse im Gerichtssaal nochmals schildern muss, ob sie vielleicht per Videotechnik von einem separaten Zeugenschutzzimmer aus ihre Aussage macht oder ob sie gar nicht vernommen werden muss – alles ist offen. Von mehreren Vernehmungen durch die Kripo Rosenheim gibt es Videoaufzeichnungen. Gleiches gilt für die Angaben der Mutter und der besten Freundin des Opfers.
Der Angeklagte, seit über zehn Jahren von der Kindsmutter geschieden, wohnte im Frühjahr 2022 mit seiner neuen Lebensgefährtin zusammen. Im Rahmen des Umgangsrechts besuchte ihn seine Tochter an jedem zweiten Wochenende. Mindestens fünfmal soll er gemäß Anklage von Sophie Schützwohl im ersten Halbjahr 2022 an der damals erst Zehn- und Elfjährigen gegen deren Willen und mit sexuellen Hintergedanken eine „körperliche Untersuchung“ vorgenommen haben.
Mutmaßlich im Juli 2022 steigerte sich die Intensität seiner Handlungen, getarnt als „Aufklärungsgespräch“. Dabei sah er sich Pornofilme an. Die Staatsanwältin hat zahlreiche Delikte angeklagt, darunter sieben Fälle des Missbrauchs von Kindern sowie Schutzbefohlenen, mehrere sexuelle Übergriffe und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern.
Wie die angeblichen Straftaten ans Tageslicht kamen, schilderten gestern Beamtinnen der Polizeiinspektion Wasserburg und der Kripo Rosenheim. Das Mädchen hatte im Fernsehen einen Beitrag über ein missbrauchtes Kind gesehen und ihrer Freundin von dem Missbrauch durch den leiblichen Vater erzählt. Wenige Tage danach offenbarte sich die Tochter ihrer Mutter.
Beide erstatteten am 2. Juni 2024 Anzeige bei der Polizeiinspektion Wasserburg. Die Angaben flossen in die Anklageschrift der Staatsanwältin ein. Das Kind musste den Vater ab der Jahresmitte 2022 nicht mehr zu Hause besuchen. Dabei ging es allerdings nicht um einen eventuellen Missbrauch. Wegen mutmaßlicher Alkoholprobleme des 41-Jährigen verbot das Jugendamt weitere Wochenendtreffen mit dem Vater.
Nach etwa einem Jahr Pause und sporadischen Besuchen beim Angeklagten im Jahr 2023 wollte die Tochter gar nicht mehr zum Papa gehen. Die Mutter fand im Herbst 2023 ein Tagebuch der Jugendlichen. Darin war von einer zunächst „engen Verbindung zum Vater“ die Rede. Später hieß es: „Ein starkes Mädchen lächelt, obwohl es innerlich zerbricht.“ Zeichnungen zeigten ein zerbrochenes Herz und eine verwelkende Pflanze. „Help, help, help“ war ebenfalls zu lesen. Zum Zeitpunkt der Strafanzeige im Juni 2024 wären wieder weitere Wochenendbesuche geplant gewesen. Der 41-Jährige wurde jedoch am 11. Juli 2024 vorläufig festgenommen und saß seither in Untersuchungshaft.
Vernehmung „eine große Belastung“
Das Gericht ordnete gestern für verschiedene Dokumente ein Selbstleseverfahren der Prozessbeteiligten an. Die Kammer sei „nicht interessiert, das Mädchen in den Gerichtssaal zu holen“, betonte die Vorsitzende Richterin. Möglicherweise genüge es, die Videoaufzeichnung der polizeilichen Vernehmung anzusehen. Jede weitere Vernehmung wäre „eine große Belastung“, unterstrich Jacqueline Aßbichler. Der nächste Verhandlungstermin findet am 19. August statt.