Rosenheim/Vogtareuth – Die Krankenhausreform in ihrer Fassung vom Dezember 2024 bringt Fachkliniken in Gefahr. Sie macht beispielsweise eine „hauseigene“ Kardiologie zur Bedingung für eine Herzchirurgie. Das hätte Konsequenzen für das Fachzentrum für Herzchirurgie an der Schön Klinik in Vogtareuth: Ohne eigene Kardiologie würde es hier bald keine Herzchirurgie mehr geben. Und das hätte fatale Auswirkungen auf die Versorgung der Patienten in Südostoberbayern.
„Der Bund hat inzwischen einige große Mängel des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) korrigiert und einige zentrale Forderungen Bayerns umgesetzt“, informiert CSU-Landtagsabgeordneter Daniel Artmann. Er hat nach einer Anfrage des OVB beim Bayerischen Gesundheitsministerium genau nachgefragt.
Länder bekommen
mehr Spielraum
Dort ist der Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium für ein Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) am 5. August eingetroffen. Der muss zwar noch eingehend studiert werden, doch eine wesentliche Nachbesserung ist schon bekannt. „Die Länder können im eigenen Beurteilungsspielraum Kooperationen und Ausnahmen von den Leistungsgruppenvoraussetzungen zulassen, wenn sie dies für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung erforderlich halten“, erklärt Daniel Artmann. Damit wäre die Zusammenarbeit von Fachabteilungen unterschiedlicher Kliniken also auch in Zukunft weiter möglich. Und genau das könnte auch für die bewährte Kooperation des Fachzentrums für Herzchirurgie an der Schön Klinik in Vogtareuth mit kardiologischen Abteilungen umliegender Kliniken von Bedeutung sein.
„Das am 12. Dezember 2024 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) weist gravierende Konstruktionsfehler auf“, macht Daniel Artmann klar. Und Josef Lausch, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, sagt: „Die Umsetzung auf Bundesebene geschah ohne ausreichende Einbindung der Länder und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse des ländlichen Raums.“ Wenn die Reform so umgesetzt worden wäre, wie im KHVVG vorgesehen, hätte „eine Ausdünnung der stationären Versorgung in ländlichen Regionen, auch im Landkreis Rosenheim, gedroht“, betont Lausch und bekräftigt seine Forderung: „Die wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung muss gesichert bleiben. Die Länder müssen ein stärkeres Mitspracherecht haben, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.“
Es sei von besonderer Bedeutung, dass sich die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag auf wichtige Nachbesserungen der Krankenhausreform verständigt habe, betont Daniel Artmann. Mit dem Referentenentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) sei der Bund nun einen wichtigen Schritt auf die Länder zugegangen, auch wenn weiterer Nachbesserungsbedarf bestehe.
„Wird das KHAG umgesetzt, ermöglicht es zumindest, die tatsächlichen Versorgungsrealitäten in den einzelnen Bundesländern besser abzubilden.“ Im Rahmen der Länderanhörung setze sich Bayern jetzt eingehend mit dem Entwurf auseinander, erklärt Artmann. In diesem Prozess stehe das Gesundheitsministerium mit den Krankenhausträgern in den Regionen in regelmäßigem Austausch und beobachte mögliche Auswirkungen. „Im Landkreis Rosenheim ist mit zahlreichen Kliniken der Grund- und Regelversorgung sowie Fachkrankenhäusern eine hochwertige und flächendeckende Versorgung sichergestellt“, betont Daniel Artmann. „Doch die Lage ist angespannt“, so Josef Lausch. „Die Kliniken stehen unter massivem wirtschaftlichen Druck. Steigende Kosten, Fachkräftemangel und unklare politische Rahmenbedingungen machen den Betrieb zunehmend schwieriger.“
Die Krankenhausreform ist weiter in Arbeit. Ihre Auswirkungen auf einzelne Kliniken im Landkreis Rosenheim sind noch nicht absehbar. „Prognosen zur künftigen Ausgestaltung der bayerischen Krankenhauslandschaft wären zum jetzigen Zeitpunkt höchst spekulativ“, betont Artmann.
Erreichbarkeit
dringend nötig
Der CSU-Landtagsabgeordnete kann „die Sorgen der Beschäftigten der Vogtareuther Herzchirurgie sehr gut nachvollziehen“. Er versichert, „dass sich die bayerische Politik für die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung im Bereich der Herzchirurgie wie auch aller anderen medizinischen Fachdisziplinen einsetzt“. Entscheidend sei, dass „die medizinischen Leistungen für die Bevölkerung gut und verlässlich erreichbar bleiben, insbesondere auch im ländlichen Raum“.
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