Klage gegen Motorradsperre

von Redaktion

Jetzt geht es vor das Gericht: Gegen die einseitige Streckensperrung für Motorradfahrer am Sudelfeld wurde nun geklagt. Wie es nun weitergeht – und warum sich einige Biker so stark gegen das Verbot wehren.

Bayrischzell/Sudelfeld – „Wir lassen uns das nicht gefallen“, sagt Rainald Mohr, Vorstandsmitglied beim Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM).

Seit dem 30. April ist die Sudelfeldstrecke einseitig für Motorradfahrer gesperrt. Was manche Anwohner riesig freut, ärgert einige Biker umso mehr.

Wie es zu
diesem Schritt kam

Von der Kollektivstrafe hält der Motorradfahrer-Verband wenig. Weshalb dieser nun auch juristisch gegen die Sperrung vorgeht. „Wir haben die Klage eingereicht und das Verwaltungsgericht München hat diese erhalten und angenommen“, erklärt Mohr.

Doch wie kam es nun zu diesem Schritt? „Unsere Anwaltskanzlei hat beim Landratsamt Rosenheim einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt“, erklärt Mohr. „Das Landratsamt lehnte diesen jedoch mit der Begründung ab, dass es sich bei den geforderten Informationen nicht um Umweltinformationen handelt.

Im Moment kann man daher noch nicht nachvollziehen, welche Erwägungen ausschlaggebend waren“, ergänzt Christina Frühe von der zuständigen Anwaltskanzlei Göhmann aus Berlin. Daraufhin wurde die Klage eingereicht – und im Rahmen dieses Verfahrens müsse der Landrat jetzt die Akten offenlegen.

Dass die Akten nicht offengelegt wurden, lässt darauf schließen, dass die Strecke nicht aufgrund von Lärmbelästigung gesperrt wurde, sondern aus Gründen der Verkehrssicherheit. „Gegen eine Sperrung wegen Verkehrssicherheit zu klagen, ist erheblich schwieriger als gegen eine Sperrung wegen Lärm“, merkt Mohr an.

Dennoch: Auch beim Thema Verkehrssicherheit müssten vorab mildere Maßnahmen im großen Umfang geprüft und nachgewiesen werden. Und genau das bezweifelt der Verband.

„Eine Streckensperrung als verkehrsrechtliche Anordnung ist nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig“, sagt auch Frühe. So müsse eine Gefahrenlage gerade auf dem konkreten Streckenabschnitt bestehen.

Eine solche Gefahrenlage könne durchaus auch aufgrund von Unfällen vorliegen. „In Anbetracht der belastenden Wirkung der Maßnahme ist es jedoch zusätzlich essenziell, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Deswegen sind mildere Maßnahmen unbedingt zu prüfen“, erklärt die Anwältin weiter.

Sechs Wochen
zur Begründung

Nach Akteneinsicht bleiben der Kanzlei sechs Wochen Zeit, die Klage zu begründen. Wie es anschließend weitergeht, ist derzeit noch nicht absehbar. Dass man zunächst mildere Maßnahmen ausschöpfen müsse, meint auch Mohr. „Wir sagen: Kümmert euch um die Rüpel und zieht die aus dem Verkehr. Die verteidigen wir nicht als BVDM. Wir stehen für den, der sich korrekt an die Straßenverkehrsordnung hält.“ Diesen Standpunkt wird der Verband auch bei der großen Motorraddemo am 20. September in Rosenheim und am Sudelfeld deutlich machen.

Nachdem es beim Kooperationsgespräch zwischen Organisatoren und Behörden zunächst zu einer Meinungsverschiedenheit gekommen war, stehe der Demo nun nichts mehr im Weg. Der Auftakt wird, anders als zunächst geplant, vor dem Rosenheimer Landratsamt stattfinden – inklusive Reden und Musik. Der ursprünglich geplante Ort für die Kundgebung war die Loretowiese.

Demo vor
dem Landratsamt

Da zu diesem Zeitpunkt die Abbauarbeiten des Rosenheimer Herbstfests aber noch nicht beendet sind, haben die Behörden den Platz vor dem Landratsamt als Alternative angeboten.

Im Anschluss an den Auftakt soll ein Demo-Zug mit zahlreichen Bikern von Rosenheim die Sudelfeldstraße hinaufführen.

Das Recht auf Umweltinformationen

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