Unbelehrbare Frau bricht Wiesnverbot erneut

von Redaktion

Mit zwei Promille von Polizei gestoppt – Warnung an die Radlfahrer

Rosenheim – Wetter wolkig, bedeckt und abends blinzelte sogar noch die Sonne durch – Stimmung sehr gut! Auf diesen einfachen Nenner lässt sich die Atmosphäre an diesem etwas kühlen Dienstag zusammenfassen. Waren die Gassen auf dem Festgelände am Nachmittag noch überschaubar gefüllt, war am Abend ein merklicher Zulauf an Besuchern festzustellen.

„Bast’s auf eure Radl auf“ – diesen Hinweis kann die Rosenheimer Polizei dringend geben. Damit ist die Empfehlung ausgesprochen, die Räder mit entsprechend geeigneten, stabilen Ketten-, Bügel- oder Faltschlössern zu sichern. Dünne Ketten oder Speicherschlösser sind meistens nicht der beste Diebstahlschutz. Auch kann das Verschließen mit fest im Boden verbauten verankerten Gegenständen die Diebe davon abhalten, die Räder trotz Schlösser einfach wegzutragen.

Derzeit liegen der Rosenheimer Polizei vier Diebstahlsanzeigen von Fahrrädern im Umfeld des Festgeländes vor. Der Sachschaden liegt bei einigen tausend Euro. Fahrten unter Alkoholeinfluss sind sowieso keine gute Idee, sondern auch vom Gesetzgeber verboten. Kurz nach Betriebsende wurde ein 26-jähriger Autofahrer aus Egling von der Polizei im Umfeld des Festgeländes gestoppt.

Ein Atemalkoholtest ergab über 0,50 Promille. Ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg ist die Folge. Dazu kommt noch ein Fahrverbot, dann heißt es: einen Monat lang „per pedes“.

Erst Flasche, dann Fläschchen: Ja, da war sie wieder auf dem Festgelände. Die 45-jährige Rosenheimerin, die keine zurückliegenden 24 Stunden zuvor wegen Flaschensammeln ein Wiesnverbot ausgesprochen bekam. Wieder sammelte sie Flaschen in den Bierburgen. Erneut wurde sie von der Wiesnwache des Platzes verwiesen, begleitet mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Von großen Flaschen wechselte sie dann auf Fläschchen. Nur ein paar Schritte vom Festgelände entfernt, entwendete sie aus einer Verkaufsauslage eines Lokals ein kleines Fläschchen – ohne zu zahlen. Das unter dem Namen „Klopfer“ bekannte Alkoholika hat einen Wert von rund einem Euro. Zum Hausfriedensbruch kommt jetzt noch eine Diebstahlsanzeige dazu. Mit ihren zwei Promille hatte die Rosenheimerin schon „gut getankt“.

Artikel 5 von 11