Rosenheim – Zum traditionellen „Maurermontag“ trafen sich nicht nur Handwerker auf dem Festgelände, sondern auch zahlreiche Familien mit Kindern nutzten den schönen Spätsommertag für einen ausgedehnten Wiesnbummel.
„I mog jetza ned geh“ – Irgendwann ist auch der schönste Herbstfesttag mal zu Ende. Ob es für einen 46-jährigen Rosenheimer der schönste Tag am Festgelände war, oder nicht, spielte nicht die große Rolle. Mit seinen knapp 2,50 Promille wollte er nach Betriebsende einfach nicht gehen, sondern pöbelte den Sicherheitsdienst an. Belegt mit der Ziffer „Wiesnverbot Nummer 66“, wurde er mit freundlicher Unterstützung der Wiesnwache vom Festgelände rausbegleitet.
Einmal meckern Gelbe Karte – beim zweiten Mal Rote Karte: Ein 20-Jähriger aus einer Anrainergemeinde vom Chiemsee meinte, die Beamten der Wiesnwache anschreien oder sie anpöbeln zu können. Auf die Bitte, doch einfach nach Hause zu gehen, ging er nicht ein. Mit seinen rund zwei Promille stolperte er zwar einige Meter Richtung Ausgang, kam aber dann postwendend wieder zurück. Ob er seinen „Rausch“ zur Schau stellen wollte, oder einfach „bläd daher red’n“ wollte, war für die Beamten nicht mehr von Belang. Ihm wurde ein Wiesnverbot ausgesprochen. Für die Spielsaison Herbstfest 2025 ist jetzt Ende angesagt.
Kontrolle über Verdauungstrakt verloren: Einen unschönen Auftritt direkt vor dem Glückshafen, legte ein 49-jähriger Münchner hin. Er verlor aufgrund des überhöhten Befüllens seines Körpers mit Gerstengetränken die Kontrolle über seinen Magen. Er entleerte direkt vor dem Glückshafen seinen Mageninhalt und traf dabei einige Festbesucher. So schnell sein Mageninhalt nach Ausgang drängte, so schnell war ihm ein Wiesn- verbot ausgesprochen.
Auf einem am Boden Liegenden eingetreten: Vorausgegangen war dieser Tat ein verbales Streitgehabe zwischen zwei jugendlichen Personengruppen. Man ging dann plötzlich aufeinander los und schlug sich mit den Fäusten. Als ein 15-jähriger Rosenheimer durch die Hiebe zu Boden ging, schlug ihm ein 16-Jähriger aus dem Raum Starnberg noch mit den Fäusten in den Bauch und Gesichtsbereich. Die Wiesnwache trennte die Gruppen und sprach gegen den 16-Jährigen ein Wiesnverbot aus. Eine Anzeige wegen Körperverletzung ist obligatorisch. Eine sofortige medizinische Versorgung der Beteiligten war nicht notwendig. Betrunkene Autofahrer aus Verkehr gezogen: Kurz nach Betriebsende führten Beamte der Rosenheimer Polizei in der Kufsteiner Straße eine Verkehrskontrolle durch. Dabei wurden zwei alkoholisierte Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. Der Atemalkoholtest bei beiden zeigte einen Wert von über 0,50 Promille. Ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot sind die Folgen.