Schlappe für das Landratsamt

Erfolg für Bürgermeister Daniel Wendrock: Die Flüchtlingsunterkunft „Am Eckfeld“ in Rott darf so wohl nicht weiter bestehen. Foto Stuffer/re
Wie es nach dem VGH-Beschluss zur Flüchtlingsunterkunft Rott weitergeht
Rott/München – Der Streit um die Erstaufnahme-Einrichtung für Geflüchtete in Rott dreht die nächste Runde. Wie nun bekannt wurde, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Gemeinde Rott gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zugelassen. Ein Rückschlag für das Landratsamt Rose