Traunstein – Der Versicherungskaufmann und Rentenberater Ralf Liebl wird weitere fünf Jahre in der Ersten Handelskammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Gregor Stallinger sein Wissen und seine Erfahrung bei Streitigkeiten zwischen Kaufleuten einbringen.
Landgerichtspräsidentin Anja Kesting händigte dem 62-Jährigen die Wiederernennungsurkunde mit Wirkung zum 27. September aus. Dr. Stallinger freute sich, dass Liebl nach fünfjährigem Engagement „weiterhin der Handelskammer treu bleibt“.
Insgesamt zwölf ehrenamtliche Handelsrichter sind in der Ersten und der von Vorsitzender Richterin Beatrice Handlanger geführten Zweiten Handelskammer aktiv. Seit Oktober 2020 ist Ralf Liebl mit dabei. Als zugelassener privater Rentenberater und Geschäftsführer der Fineon Unternehmensberatung GmbH in Bad Feilnbach, die internationale Konzerne, den Mittelstand, Organisationen und Vereine in Deutschland und Österreich in allen Belangen der betrieblichen Altersversorgung unterstützt, ist er ein Experte für versicherungsmathematische Berechnungen. Derartiges Fachwissen könne in Rechtsstreitigkeiten sogar ein Sachverständigengutachten ersparen, meinte Dr. Stallinger und gestand ein: „Solche Berechnungen könnte ich selbst nicht machen.“ Die Versicherungsmathematik sei selbst nicht allen Rechtsanwälten geläufig, erwiderte der alte und neue Handelsrichter. Häufig gebe es rechtliche Auseinandersetzungen rund um das betriebliche Rentensystem. Ein Beispiel sei die Berechnung von Rentenzusagen, um entsprechende Rückstände zu schaffen.
Im Rückblick auf die vergangenen fünf Jahre bei der Justiz betonte der 62-Jährige auf Frage von Präsidentin Anja Kesting, er habe besonders die Zusammenarbeit zwischen Richtern und Kaufleuten zu schätzen gelernt: „Wir müssen alle Fälle von zwei Seiten betrachten. Ich lerne juristisch viel vom Vorsitzenden Richter, bei mir steht das Kaufmännische im Fokus.“ Die Parteien hätten unterschiedliche Sichtweisen, die an den Verfahren Beteiligten jeweils bestimmte Erwartungen. Die Handelskammern versuchten, „einen Interessensausgleich zu schaffen“. Oft beschränkten persönliche Animositäten der Parteien die Sichtweise auf den Sachverhalt. Was „ein gestandener Kaufmann“ als „faire Lösung für beide Seiten“ betrachte, sei für ihn sehr interessant, meinte Dr. Gregor Stallinger dazu. Sie unterscheide sich manchmal von der rechtlichen Seite. Wie bei einem Vertragsschluss müsse letztlich fair miteinander umgegangen werden. Schließlich müsse sich auch jeder an die gefundene Lösung halten. Eine große Herausforderung für ehrenamtliche Handelsrichter ist nach Dr. Stallinger, sich vor einer Sitzung in kurzer Zeit in einen Fall einzuarbeiten. Das bestätigte Ralf Liebl. Die Landgerichtspräsidentin ergänzte, der Vorsitzende Richter strukturiere die Vorbereitung. In der Beratung seien alle drei Richter „auf Augenhöhe“. kd