Rosenheim – Depression, Angststörungen, Traumata: Aus unterschiedlichsten Gründen erkranken Menschen psychisch. Bei der Suche nach einem Experten, der ihnen hilft, stoßen viele jedoch noch vor der Terminvereinbarung auf ein Problem: Psychologe, Psychiater, psychologischer Psychotherapeut, ärztlicher Psychotherapeut – es gibt eine Reihe von ähnlich klingenden Berufsbezeichnungen, was eine Frage aufwirft: Wer hilft bei welchem Problem?
Grundsätzlich lässt sich unterscheiden: Die Vertreter der einen Berufsgruppe, die der Psychologen und psychologischen Psychotherapeuten, hat Psychologie studiert. Die andere Berufsgruppe bilden Psychiater und ärztliche Psychotherapeuten, sie haben ein Medizinstudium absolviert.
Wie die Landesärztekammer auf Anfrage weiter erklärt, dauert ein Studium der Humanmedizin in Deutschland mindestens sechs Jahre und enthält bereits Pflichtinhalte zu den Themen „Psychiatrie“, „Psychosomatik“ und „Psychotherapie“. Wer Psychiater, ärztlicher Psychotherapeut oder auch Psychotherapeut für Kinder- und Jugendpsychiatrie werden will, muss eine Weiterbildung absolvieren, entweder zum „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“ – hierbei kann noch der zusätzliche Schwerpunkt „Forensische Psychiatrie“ gewählt werden –, zum „Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“ oder zum „Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“. Zusätzlich gibt es für Ärzte noch die Möglichkeit, die Zusatz-Weiterbildungen „Psychoanalyse“ und „Psychotherapie“ zu absolvieren. Damit können laut bayerischer Landesärztekammer auch Fachärzte, die eigentlich außerhalb der Fachrichtung Psychiatrie und Psychosomatik tätig sind, die Kompetenz zur Durchführung von Psychotherapie erwerben.
Eine solche Weiterbildung haben auch psychologische Psychotherapeuten nach ihrem Studium absolviert. Meist dauert diese laut der Stiftung Gesundheitswissen etwa fünf Jahre. Psychologen haben grundsätzlich nicht die Befähigung, eine Therapie durchzuführen. Sie sind also eher in der Forschung oder in der freien Marktwirtschaft tätig.
Festzuhalten bleibt an dieser Stelle allerdings, dass sich seit 2019 die Ausbildung für psychologische Psychotherapeuten geändert hat. Mit Beginn des Wintersemesters 2020 wurde „Psychotherapie“ als eigener Studiengang eingeführt. Nach fünf Jahren erfolgt eine staatliche psychotherapeutische Prüfung. Anschließend gibt es noch eine Weiterbildung in verschiedenen Einrichtungen.
Für Patienten ist der größte Unterschied allerdings die Tatsache, dass nur Psychiater und ärztliche Psychotherapeuten Medikamente verschreiben dürfen. Psychologische Psychotherapeuten können laut Landesärztekammer ihre Patientinnen und Patienten nicht an andere Fachärzte überweisen, keine Krankenhauseinweisungen veranlassen und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
Hausärzte können mit
Ersteinschätzung helfen
Zusammenfassend lässt sich also sagen: Personen mit psychischen Problemen können sich sowohl an einen Facharzt für Psychiatrie, ärztliche als auch psychologische Psychotherapeuten wenden. Letztere dürfen allerdings keine Medikamente geben.
Die Landesärztekammer empfiehlt daher als ersten Schritt einen Termin beim Hausarzt. Dort könnten eine medizinische Einschätzung erfolgen, mögliche körperliche Ursachen abgeklärt und – falls erforderlich – eine gezielte Überweisung an geeignete Fachkräfte veranlasst werden.