Stephanskirchen – Der Schreck dürfte groß gewesen sein: Am Donnerstagabend kam es in der Kletterhalle in Stephanskirchen zu einem Unfall. Dabei stürzte ein 18-Jähriger aus rund neun Metern Höhe ungebremst zu Boden. Der junge Mann war eigentlich durch seine Kletterpartnerin gesichert. An einer schwierigen Passage stürzte er ins Seil. Warum der Sturz nicht gehalten wurde, ermitteln nun zwei Polizeibergführer der Alpinen Einsatzgruppe Mitte bei der Grenzpolizeiinspektion Raubling.
Dass es beim Klettern auch zu Unfällen kommen kann, ist nichts Neues. Dennoch: „Klettern in der Halle ist ein sehr, sehr sicherer Sport“, betont Polizeibergführer Korbinian Reichenberger auf OVB-Anfrage. Aber wie kommt es dann zu Unfällen dieser Art? Reichenberger erklärt zum besseren Verständnis das Vorgehen: „Der Kletterer hat einen Klettergurt an. Die Person, die sichert, hat auch eine Sicherung oder einen Gurt an. Der Kletterer hängt seine Zwischensicherungen ein und ist mit einem Kletterseil und einem Sicherungsgerät gesichert.“ Wichtig ist also, dass der Sicherer das Gerät auch richtig bedient. Ist das nicht der Fall, kann es zu einem Unfall kommen. „Im Endeffekt ist das wie im Straßenverkehr auch: Grundsätzlich ist Autofahren etwas sehr, sehr sicheres. Aber wenn ich mit meinem Auto etwas falsch mache, kann es zu einem Unfall kommen“, sagt Reichenberger. Das bestätigt auch Bruno Vacka, Geschäftsführer der Kletterhalle in Stephanskirchen. Bei den meisten Unfällen seien Sicherungsfehler die Ursache. „99 Prozent aller Unfälle sind eigenverschuldet“, macht er auf Anfrage deutlich. „Die Anlage ist genormt und dauergeprüft.“ Ein technisches Versagen sei nahezu ausgeschlossen. Auch Reichenberger macht deutlich, dass die Kletterhalle regelmäßig vom TÜV überprüft wird. „Wer in der Kletterhalle klettern möchte, muss die Benutzerordnung anerkennen“, erklärt Vacka. Damit unterschreibt man, dass man die Sicherungstechniken beherrscht und auf eigene Gefahr klettert, macht der Kletterhallen-Geschäftsführer deutlich. Dies sei das übliche Vorgehen in allen Kletterhallen. Wie genau es aber nun wirklich zu dem Unfall des 18-Jährigen kommen konnte, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Welche Verletzungen der betroffene Kletterer davongetragen hat und wie es ihm inzwischen geht, darüber können weder Reichenberger noch Vacka Auskunft geben. Aber Reichenberger erklärt: Meldet die Polizei eine schwere Verletzung, bedeutet das zunächst nur, dass die Person eine Nacht im Krankenhaus verbringen muss. Und auch Vacka kann zumindest eine leichte Entwarnung geben: „Der gestrige Unfall war meines Wissens nach recht glimpflich. Ich weiß keine Details, aber der Verletzte war immer ansprechbar und bei Bewusstsein und schien keine gravierenden Verletzungen zu haben.“ Bei seiner Sicherungspartnerin dürfte der Schock jedenfalls tief gesessen haben. „Für den Sichernden ist das natürlich ein großer Schreck. Der will schließlich nicht, dass sich sein Kletterpartner verletzt“, sagt Vacka. Neben den Schuldgefühlen könnte dann noch die Frage hinzukommen, ob man den Sichernden straf- oder zivilrechtlich haften lassen muss. „Meist wird das aber fallen gelassen. Schließlich sind der Sichernde und der Kletterer normalerweise befreundet – und da ist man mit dem schlechten Gewissen, wenn man einen Fehler gemacht hat, schon bestraft genug.“Patricia Huber