München – In einer aktuellen Stellungnahme hat die Verteidigung des Angeklagten Sebastian T. die Vorwürfe des Nebenklägervertreters im laufenden Strafprozess scharf zurückgewiesen. Die Erklärung von Regina Rick und Dr. Yves Georg im Wortlaut:
„Die Presseerklärung des Nebenklägervertreters ist indiskutabel. Würde er wirklich glauben, der Kammer sei nicht an einer umfassenden Aufklärung gelegen, wäre der prozessual richtige Weg ein Befangenheitsantrag – den er aber wohlweislich nicht stellt.
Stattdessen wendet er sich mit abseitigen Anschuldigungen an die Medien. Damit verletzt er auch seine Pflicht seinen Mandanten gegenüber: Dass Eltern schwer darunter leiden, wenn bei der Aufklärung des Todes ihrer Tochter mit harten Bandagen um das Recht gekämpft wird, können wir verstehen. Es wäre aber die Aufgabe des Nebenklägervertreters gewesen, seinen Mandanten zu erklären, dass und weshalb ein Strafprozess so abläuft und was die Aufgabe der Verteidigung ist.
Unsere Kritik an Polizei, Staatsanwaltschaft und der früheren Kammer ist gerechtfertigt. Gerade der gestrige Prozesstag hat gezeigt, dass die Polizei weiterhin hinter dem Rücken der Verteidigung – und sogar des Gerichts und der Staatsanwaltschaft – agiert.
Noch entlegener ist der Vorwurf, die Strafkammer habe die Verhandlungsführung der Verteidigung überlassen. Die Vorsitzende führt die Verhandlung souverän, die gesamte Kammer zeigt einen ausgeprägten Willen zur Sachaufklärung.“