Niedertaufkirchen – Mit dieser Reaktion auf seinen Instagram-Post hatte ein 16-jähriger Schüler aus Niedertaufkirchen sicher nicht gerechnet. Statt Likes war plötzlich das SEK vor seiner Tür, statt neuer Follower klickten die Handschellen. Und das alles, weil er Bilder von Waffen gepostet hatte.
„Wir mussten davon ausgehen, dass er diese Waffen tatsächlich besitzt“, erklärt Maximilian Maier vom Sachbereich Einsatz der Polizei Mühldorf gegenüber dem OVB. „Sobald solche Hinweise vorliegen, schalten wir die Spezialkräfte ein. Das ist das Einzige, was in solchen Fällen angebracht ist.“ Alles andere sei zu gefährlich, falls jemand tatsächlich Waffen haben sollte.
Am vergangenen Donnerstag hätten sich Zeugen, die den Instagram-Post gesehen hatten, bei der Polizei gemeldet. Daraus ergab sich für die Polizei der „konkrete Verdacht, dass der 16-Jährige im Besitz mehrerer Lang- und Kurzwaffen sei“, so die Polizei in ihrer Pressemitteilung. Dann ging es schnell: Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat noch in der Nacht einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnadresse des 16-Jährigen in Niedertaufkirchen erlassen. „Das ist ein sensibles Thema“, erklärt Maier. „Da mussten wir sofort handeln.“ Kaum gab es den Durchsuchungsbeschluss, war die Polizei mit Einsatzkräften der PI Spezialeinheiten des Polizeipräsidiums München bei dem 16-Jährigen zu Hause. „Gewaltanwendung gegen Personen oder Sachen war nicht notwendig“, so die Pressemitteilung.
Bei der Durchsuchung wurden dann aber „Gott sei Dank“ keine Waffen gefunden, sagt Maier. Die Hinweise auf einen tatsächlichen Besitz von Schusswaffen erhärteten sich nicht.
Nach aktuellen Erkenntnissen hat der 16-Jährige die Bilder selbst übermittelt bekommen und diese dann auf Instagram geteilt. Maier warnt eindringlich davor, Bilder von Waffen oder anderen verbotenen Gegenständen auf den sozialen Medien zu posten. Gerade pornografische und kinderpornografische Inhalte, Gewaltvideos oder Inhalte mit Drogenbezug „sind ein großes Problem“. Wenn die in Whatsapp-Gruppen, auf Instagram, Tiktok oder Ähnlichem geteilt werden, „kann das riesige Konsequenzen haben“, warnt Maier. Der Besitz und das Teilen von solchen Inhalten kann strafbar sein. Auch im Fall des 16-Jährigen werde geprüft, ob er sich strafbar gemacht hat. Dabei könnte es um das Billigen oder Vorbereiten von Straftaten gehen, erklärt Maier, aber auch mögliche Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Das verbotene Teilen werde „leider immer mehr“, erklärt Maier. Er appelliert an die Schulen und an die Eltern, mehr aufzuklären sowie die Kinder und Jugendlichen zu sensibilisieren, „dass das kein Spaß ist“. Auch die Polizei gehe in die Schulen und kläre auf. Sie habe in diesem Fall auch schon Kontakt zu der Schule des 16-Jährigen aufgenommen. Die Reaktion der Zeugen sei jedenfalls „genau richtig“ gewesen, sagt Maier. Wer auf Whatsapp, Instagram, Tiktok und Co möglicherweise strafbare Inhalte sehe, soll sich sofort an die Polizei wenden. „Lieber einmal zu viel als zu wenig.“
Neben einer möglichen Straftat könnte der Waffenpost für den Jugendlichen ganz konkrete finanzielle Folgen haben, wenn nämlich der Jugendliche oder seine Eltern die Kosten für den SEK-Einsatz übernehmen müssen. „Das wird in jedem Einzelfall geprüft“, sagt dazu Michael Spessa, Pressesprecher im Polizeipräsidium Oberbayern Süd. Zu den genauen Kriterien wollte er nichts sagen, fügte aber an: „In diesem Fall muss der 16-Jährige die Kosten wahrscheinlich nicht tragen.“
Und noch eine gute Nachricht gibt es für den Jugendlichen: Er durfte nach der Vernehmung wieder nach Hause. Jörg Eschenfelder