Sachverständige legt sich fest: Opferaussagen sind „glaubhaft“

von Redaktion

41-Jähriger vor dem Landgericht Traunstein: Anfangs erst zehnjährige Tochter soll vom leiblichen Vater missbraucht worden sein

Traunstein/Wasserburg – Im Keller seiner Wohnung in Wasserburg soll ein 41-Jähriger seine anfangs erst zehn Jahre alte leibliche Tochter sexuell missbraucht haben – sogar während seine Lebensgefährtin in den Räumen oben anwesend war.

Den Fall beleuchtet seit 22. Juli die Zweite Jugendkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler in allen Facetten. Der Prozess geht am 14. November um 14 Uhr sowie am 21. November um 12 Uhr weiter.

Die Eltern des Mädchens sind geschieden. Die Jugendliche wohnt bis heute bei der Mutter. Beide Elternteile haben neue Lebenspartner. Das Umgangsrecht sah Besuche beim Vater alle zwei Wochen über das Wochenende vor. Erstmals zwischen Anfang Februar und Ende Juni 2022 soll der Vater gemäß Anklage von Staatsanwältin Anne Klug an seiner damals zehn Jahre alten Tochter eine von mindestens fünf „körperlichen Untersuchungen“ vorgenommen haben.

Dabei soll er behauptet haben, so etwas sei „normal“. Gegenstand der Anklage sind des Weiteren massive sexuelle Handlungen des Vaters an der dann Elfjährigen im Juli 2022, die währenddessen mit ihm Pornofilme ansehen musste. Danach war zunächst Schluss mit den Wochenenden beim Vater: Das zuständige Jugendamt untersagte die Besuche wegen Alkoholproblemen des Angeklagten. Von sexuellem Missbrauch war damals keine Rede. Nach einem Jahr Umgangspause mit nur vereinzelten Besuchen weigerte sich das Kind 2023, wieder zum Vater zu gehen. Das Mädchen vertraute sich der „besten Freundin“ an und weihte auf deren Rat die Mama ein. Mutter und Tochter erstatteten im Juni 2024 Strafanzeige bei der Polizei gegen den Angeklagten. Seit Mitte Juli 2024 sitzt er in Untersuchungshaft.

In einem ersten Prozess ab Anfang März 2025 räumte der 41-Jährige sämtliche Vorwürfe per Erklärung seiner Verteidiger Harald Baumgärtl und Walter Holderle, beide aus Rosenheim, ein. Damit wollte er, wie es hieß, seiner Tochter eine Aussage vor Gericht ersparen. Das Verfahren platzte dann wegen eines Krankheitsfalls. Inzwischen schweigt der Angeklagte.

Die 14-Jährige wurde von der Jugendkammer bereits persönlich vernommen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Unter den Zeugen der vergangenen Woche waren eine Sozialpädagogin von der Schule der 14-Jährigen und eine Therapeutin an einer Kinderklinik in München sowie die Mutter und eine Oma der Geschädigten. Die Mama berichtete von Schlafproblemen des Mädchens, von Ängsten, einer Panikattacke nochmals vor Kurzem und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Mutter und Tochter steht Christin Kiener aus Regensburg als Nebenklagevertreterin zur Seite.

Die Sachverständige Uta Hirschberg, Spezialistin für forensische Aussagepsychologie, bezeichnete die Geschädigte nach Erläuterung der Untersuchungsmethode, der zugrunde liegenden Fakten und ihrer Schlussfolgerungen als „glaubhaft“. Das Mädchen sei „aussagetüchtig“ und „konstant in den Angaben“ gewesen. Die Gutachterin sah „keinen Grund, warum es etwas erfinden sollte“. Das Kerngeschehen sei immer gleich geschildert worden, führte die Gutachterin aus. Die Aussagen seien logisch, nachvollziehbar, ohne wesentliche Widersprüche und qualitativ hoch, teils mit ungewöhnlichen Details, gewesen.

Im vorliegenden Fall lägen sehr viele „Individualverflechtungen“ vor. Auch eine Übertragung durch andere Quellen scheide aus. „Ich stufe die Angaben des Mädchens als glaubhaft ein – mit der nötigen Sicherheit“, lautete das Fazit von Uta Hirschberg. kd

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