Rosenheim – In Deutschland sind seit Anfang Oktober zahlreiche Fälle von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI), auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bekannt, festgestellt worden. Besonders betroffen sind derzeit Kraniche auf ihrem Zug in den Süden. Wie das Veterinäramt Rosenheim mitteilt, wurde am gestrigen Mittwoch das Virus vom Subtyp H5N1 auch bei einer verendeten Lachmöwe im Landkreis Rosenheim, im Gemeindebereich Rott, nachgewiesen. Durch das aktuelle Infektionsgeschehen bei Wildvögeln und die steigende Zahl verendeter Tiere erhöht sich die Gefahr eines Viruseintrags in Nutzgeflügelbestände. Tierhalter sind deshalb dringend aufgerufen, die bekannten Vorbeugungs- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Risiko für Bevölkerung gering
Für die Allgemeinbevölkerung stuft das Robert-Koch-Institut das Risiko einer H5N1-Infektion weiterhin als gering ein. Der Kontakt zu kranken oder verendeten Wildtieren sollte dennoch vermieden werden. Ein erhöhtes Risiko besteht laut Robert-Koch-Institut in der Regel nur bei engem Kontakt zu infiziertem Geflügel. Die Ständige Impfkommission empfiehlt daher eine Grippeschutzimpfung auch für Personen mit beruflich bedingtem Kontakt zu Vögeln und Geflügel. Zudem rät das Robert-Koch-Institut, bei beruflichem Kontakt zu erkrankten oder toten (Wild-)Vögeln entsprechende Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer adäquaten Schutzausrüstung zu ergreifen. Nach Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ist aktuell keine Aufstallungspflicht erforderlich. Aufgrund der hochdynamischen Seuchenlage könne sich dies jedoch jederzeit ändern. Das Veterinäramt Rosenheim steht hierzu in ständigem Austausch mit der Regierung von Oberbayern.
Schon jetzt Vorsorge treffen
In Freilandhaltungen sind direkte Kontakte des Geflügels mit infizierten Wildvögeln möglich. Aber auch in scheinbar geschlossenen Stallhaltungen kann das Virus durch indirekte Kontakte, etwa über Personen- und Fahrzeugverkehr, Waren, Futter oder Wasser, eingeschleppt werden. Bereits geringe Spuren von virushaltigem Kot oder Nasensekreten reichen für eine Übertragung aus. Das Veterinäramt Rosenheim empfiehlt allen Geflügelhaltern im Landkreis Rosenheim, bereits jetzt Vorsorge zu treffen, falls es aufgrund der aktuellen Gefährdungslage zu einem Aufstallungsgebot von Geflügel für den Landkreis kommen sollte.
Das Veterinäramt Rosenheim beobachtet die Lage und passt die Präventionsmaßnahmen laufend an die aktuelle Seuchenlage an. Um einen eventuellen Eintrag der Geflügelpest frühzeitig zu erkennen, wird die Bevölkerung gebeten, verendet aufgefundene Zug- und/oder Wasservögel möglichst mit Angabe des Fundortes dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 08031/392-6310 oder per E-Mail vetamt@lra-rosenheim.de zu melden. Das Team des Veterinäramtes Rosenheim steht unter dieser Telefonnummer auch für Fragen gerne zur Verfügung.