Aschau/Laufen – Wird jemals irgendjemand Licht in das Rätsel der Tragödie von Aschau bringen? Es geht weiterhin um Details. Und manchmal um die Details von Details – etwa, wenn es darum geht, wann ein Zeuge was gehört oder erfahren haben kann.
Verteidigung will
Unfall beweisen
Warum musste Hanna Wörndl am Morgen des 3. Oktober 2022 sterben? Die Verteidigung des angeklagten Sebastian T. will darlegen, dass ein Unfall auf dem Rückweg vom Club „Eiskeller“ in Aschau die Ursache war. Man strebe einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld ihres Mandanten an, teilten Regina Rick und Dr. Yves Georg schon zu Beginn der Prozess-Neuauflage Ende September mit. Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass Sebastian T. etwas mit dem Tod der damals 23-jährigen Medizinstudentin zu tun hat. T. war in der fatalen Oktobernacht aufgefallen, weil er kurz nach 2 Uhr nachts beim Joggen in der Nähe des Clubs „Eiskeller“ gesehen worden war. Zunächst war er als Zeuge befragt worden. Seine Aussagen in zwei Vernehmungen machten die Polizei hellhörig. Die Ermittler dehnten ihre Befragungen auf das Umfeld ihres Zeugen aus.
Eine Freundin des Joggers, eine Bekannte noch aus Schulzeiten, sagte etwas, was bei den Ermittlern die Alarmglocken schrillen ließ: Bereits am Abend des 3. Oktober habe T. ihr etwas Seltsames berichtet. Ob sie gehört habe, dass in Aschau eine junge Frau getötet worden sei, die Hanna?
Und darum geht es erneut am heutigen Mittwoch. Und wieder am Amtsgericht Laufen, wohin das Landgericht Traunstein aus Platzgründen ausgewichen ist. Täterwissen oder nicht? Das hängt schließlich davon ab, wann diese Worte Sebastian T.s fielen. Wirklich am 3.? Oder doch erst am 4. oder am 5. Oktober, als jeder bereits wusste, dass sich in Aschau offenbar ein Gewaltverbrechen ereignet hatte? Wann also diskutierte der Bekanntenkreis über einen Zusammenhang zwischen Hannas Tod und dem Jogger zu ungewöhnlich früher Morgenstunde?
Darum könnte es in jener Textnachricht gehen, zu der am Mittwoch die Ex-Freundin eines Bekannten und Ausbildungskollegen von Sebastian T. befragt werden soll. Danach, voraussichtlich am Nachmittag, wird nochmals der Handy-Sachverständige des Landeskriminalamts befragt.
Wann war wer mit wem zusammen? Kann sich die Zeugin, deren Aussage Sebastian T. als dringend tatverdächtig hinstellte, wirklich am Abend des 3. Oktober mit dem Angeklagten unterhalten haben? Nur so könnte sie schließlich von einem Vorfall erfahren haben, den die Gerichtsmediziner erst Stunden später als Gewaltdelikt einstuften. Dazu werden nochmals zwei Bekannte aus dem Kreis um Sebastian T. befragt, und zwar am morgigen Donnerstag. Ihre Aussagen haben umso mehr Gewicht, da die wichtige Zeugin genau zum Zeitpunkt des Gesprächs widersprüchliche Angaben gemacht hat.
Im Eiskeller-Prozess geht es auch in der dritten Novemberwoche weiter. Angesetzt sind auf jeden Fall zwei Verhandlungstage, und zwar für den 18. und 19. November. Möglicherweise kommt zur Sprache, wie Hannas Verletzungen entstanden sind. Wie es aber tatsächlich weitergeht, hängt davon ab, ob die Vorsitzende Richterin Heike Will bis dahin einen medizinischen Sachverständigen gefunden hat.
Komplizierte Suche nach
einem Rechtsmediziner
Ein „ob“ mit Fragezeichen, wie Cornelia Sattelberger als Sprecherin des Landgerichts mitteilt. Wenn man noch keinen Rechtsmediziner gefunden habe, der auch in der Aktenlektüre so weit vorbereitet ist, dass er an der Sitzung teilnehmen kann, sei es nicht sinnvoll, „Beweis zu erheben über Dinge, die für sein Gutachten wichtig sind“. Wer alternativ geladen wird, soll sich also heute, Mittwoch, oder am morgigen Donnerstag entscheiden. Die Verhandlungstage beginnen jeweils um 9.30 Uhr.