Rosenheim – Sehr unsanft geweckt wurde ein 42-Jähriger, als die Polizei mit einem Rammbock seine Wohnungstür in Rosenheim zu nachtschlafender Zeit aufbrach. Dabei hatte der Mann doch „nur billige Zigaretten“ zum Weiterverkauf gekauft. Ungeschickt war vor allem, dass der Angeklagte im Internet schwer bewaffnet abgebildet war, die Polizei also mit bewaffneter Gegenwehr rechnen musste.
Ob nur Angeberei oder tatsächliche unerlaubte Bewaffnung, in jedem Fall war dadurch Vorsicht geboten. Damit hatte der Mann nicht nur den Schrecken, sondern auch die Kosten für eine neue Türe zu tragen. Etwa 140 unverzollte und unversteuerte Zigaretten wurden in der Wohnung aufgefunden.
Aufgeflogen war er durch die Telefon-Überwachung des Haupttäters in München, der regelmäßig aus Serbien oder Bosnien unverzollte Zigaretten einschmuggelte. Aus dieser Überwachung ging hervor, dass der Rosenheimer Bauhelfer zwischen Oktober 2023 und Februar 2024 an die 47.000 Zigaretten von dem Schmuggler erworben hatte.
Weil davon auszugehen war, dass er diese Zigaretten weiterverkaufte, wurde ihm dazu vor Gericht noch gewerbsmäßiges Handeltreiben vorgeworfen, was den Strafrahmen noch weiter verschärfte. Laut Anklage hatte er damit 8.464,15 Euro Tabaksteuer, 980,36 Euro Einfuhrumsatzsteuer und 1.790 Euro Zollgebühren hinterzogen.
Der Angeklagte war in der Verhandlung umfänglich geständig, lediglich in dem letzten Fall habe er zwar eine größere Lieferung bestellt, diese aber nicht abholen können, weil er zwischenzeitig seinen Führerschein wegen einer Alkoholfahrt verloren hatte und die Zigaretten nicht, wie sonst, abholen konnte.
Wegen des Geständnisses und weil der Mann nur wegen des Verkehrsvergehens vorgeahndet war, stellte die Staatsanwaltschaft lediglich den Antrag auf sieben Monate Haft, die man zur Bewährung aussetzen könne. Als Bewährungsauflage forderte der Anklagevertreter eine Geldbuße von 3.000 Euro.
Der Verteidiger erklärte, dass hier wohl eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten hinreichen könne und weil er die hintergangenen Gebühren und die Kosten für die beschädigte Türe aufbringen müsse, könne man auf eine Geldauflage verzichten.
Das Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Dr. Stefanie Oberländer verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft mit Bewährung und auferlegte ihm eine Geldbuße von 2.000 Euro. So sind das durchaus keine „billigen Zigaretten“ gewesen.
Theo Auer