Strafurteile in zwei spektakulären Fällen werden nicht rechtskräftig

von Redaktion

Wasserburger Vater akzeptiert Urteil wegen Missbrauchs der Tochter nicht – Zwei Callboys fechten ihre Verurteilung an

Traunstein/Wasserburg/ Prien – Die Urteile gegen insgesamt drei Angeklagte aus zwei spektakulären Prozessen vor dem Landgericht Traunstein werden bis auf Weiteres nicht rechtskräftig.

Sowohl die Verteidiger eines 41-jährigen Angeklagten aus Wasserburg, der seine leibliche Tochter massiv sexuell missbraucht haben soll, als auch die Anwälte von zwei „Escorts“, die einen Rechtsanwalt mit Zweitwohnsitz in Prien gefesselt, misshandelt, bedroht und beraubt haben sollen, haben fristgerecht Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Das bestätigte Landgerichtspressesprecherin Cornelia Sattelberger auf Anfrage.

Beide Urteile waren am 14. November ergangen (wir berichteten). Die Erste Jugendkammer als Jugendschutzkammer hatte gegen den 41-jährigen Wasserburger, der alle Vorwürfe geleugnet hatte, wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs seiner anfangs erst zehn Jahre alten Tochter während der Umgangsbesuche in seiner Wohnung siebeneinhalb Jahre Freiheitsstrafe verhängt, dazu noch auf 35.000 Euro Schmerzensgeld für die mittlerweile 14 Jahre alte Geschädigte erkannt.

Dem 41-Jährigen stehen in dem Verfahren die Rosenheimer Anwälte Harald Baumgärtl und Walter Holderle zur Seite. Die Verteidiger hatten auf Freispruch des Vaters plädiert.

Haftstrafen von ebenfalls jeweils sieben Jahren und sechs Monaten erhielten ein 24-jähriger Callboy aus Venezuela und ein 32-jähriger Jamaikaner von der Ersten Strafkammer am Landgericht Traunstein – wegen erpresserischen Menschenraubs, besonders schwerer räuberischer Erpressung und besonders schweren Raubs an einem inzwischen 70 Jahre alten Juristen aus Baden-Württemberg. Die Verteidiger – Julian Praun aus Traunstein, Dr. Adam Ahmed aus München und Temba Hoch aus Bremen – hatten mit bestelltem, einvernehmlichem Sex ihrer Mandanten mit dem Nebenkläger argumentiert und Freispruch in den Hauptvorwürfen beantragt. Die Angeklagten sollten lediglich geringe Strafen wegen Diebstahls bekommen. Monika Kretzmer-Diepold

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