Traunstein/Rosenheim – Eine 75-jährige Frau reichte beim Amtsgericht Rosenheim den Scan eines gefälschten Testaments ihres verstorbenen Mannes ein, in dem sie sich als Alleinerbin ausgab. Auch in einem Verfahren vor dem Landgericht Traunstein blieb sie bei dieser Version. Tatsächlich war sie nur Miterbin.
Verdacht auf
Urkundenfälschung
Das Schöffengericht Traunstein mit Richterin Barbara Dallmayer verurteilte die geständige Rentnerin wegen Urkundenfälschung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Als Geldauflage muss die Rentnerin an das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Traunstein, 4.000 Euro zahlen.
Die Dame hatte das gefälschte Schriftstück Ende Januar 2023 beim Nachlassgericht in Rosenheim als Testament ihres vor knapp drei Jahren verstorbenen Mannes vorgelegt.
Das Dokument wies sie als Alleinerbin aus, obwohl sie nur Miterbin mit ihrer Tochter war. Beide sollten von dem Nachlass tatsächlich jeweils die Hälfte bekommen.
In einem Schriftsatz vom März 2023 an das Landgericht Traunstein verlangte die Angeklagte dennoch als Alleinerbin einen fünfstelligen Betrag.
In der Verhandlung am 20. Juli 2023 blieb sie im Stundenabstand zweimal dabei – obwohl das Gericht jeweils ausdrücklich auf den Verdacht der Urkundenfälschung hinwies.
Aus der Zeugenaussage der Tochter wurde deutlich, dass die Familie zerstritten ist, insbesondere wegen einer Immobilie. Zahlreiche gegenseitige Klagen verstärkten offenbar seither die Zwistigkeiten. Das Schöffengericht Traunstein hörte jetzt darüber hinaus andere Zeugen an und verlas ein Gutachten zu der eindeutig „technisch gefertigten Fälschung“ der Unterschrift. Ein gerichtlicher Sachverständiger war zum gleichen Ergebnis gelangt.
Staatsanwältin Lisa Böhm beantragte eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten mit zweijähriger Bewährungszeit und einer Geldauflage von 6.000 Euro. Die Angaben der Tochter seien glaubhaft und „ohne Belastungseifer“ erfolgt.
„Kriminelle Energie“
hinter einer solchen Tat
Der Tatnachweis, den das Geständnis noch untermauere, sei geführt. Die Anklägerin unterstrich die „kriminelle Energie, die hinter einer solchen Tat steht“: „Man reicht Unterlagen bei Gericht ein und wird darauf hingewiesen, dass eine Urkunde nicht echt ist. Und man läuft sehenden Auges hinein. Es ist ein extrem dreistes Verhalten, so ein Testament vorzulegen.“
Seine Mandantin sei „suboptimal von einem Anwalt beraten worden“, hob Verteidiger Michael Vogel aus Traunstein heraus. Die 75- Jährige sei der Polizei gegenüber äußerst kooperativ gewesen und habe sich zeit ihres Lebens nichts zuschulden kommen lassen. Eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als eineinhalb Jahren mit Bewährung sei ausreichend, ebenso eine Geldauflage von maximal 2.500 Euro.
Im Urteil führte Richterin Barbara Dallmayer aus, die Angeklagte habe den Sachverhalt nach anfänglichem Bestreiten eingeräumt, die Zeugen hätten das Geständnis bestätigt. Positiv wirkten das Geständnis, das bisher straffreie Leben, die emotionale Anspannung und die erhöhte Belastung aufgrund der familiären Situation.
Dem steht nach Worten der Vorsitzenden entgegen: „Die Rechtspflege könnte dichtmachen, wenn jeder seine Urkunden so fälscht, wie er sie braucht.“ Ein weiterer strafschärfender Aspekt liege in den generalpräventiven Gründen. Damit habe sich die Angeklagte „über den letzten Willen ihres Mannes hinweggesetzt, seine Wünsche außen vor gelassen“. Weiterhin habe die 75-Jährige auch die Hinweise des Gerichts ignoriert, schloss die Vorsitzende.