Mühldorf/Region – „Dem ging’s ja wieder besser“, sagte der 60-jährige, ledige und kinderlose Landwirt Sepp A. (Name von der Redaktion geändert) aus dem nördlichen Landkreis vor dem Amtsgericht Mühldorf mit klarer, selbstbewusster Stimme zu seiner Verteidigung. Laut Anklage habe sein Mastbulle über Wochen hinweg gelitten, Schmerzen gehabt, aber Sepp A. habe nichts unternommen, ihn nicht behandelt. Das sah der Landwirt anders: „Der ist ja wieder auf zwoa Kühe aufgesprungen.“
Aufgekommen ist das Geschehen auf dem Hof Ende November vergangenen Jahres durch eine anonyme Anzeige, als seine Rinder außerhalb des Hofs frei herumliefen. Also kontrollierte das Veterinäramt den Betrieb.
Dabei sahen sie einen Mastbullen, der „eine hochgradige Umfangsvermehrung der rechten Hintergliedmaße aufwies und hochgradig lahmte“, sagte Staatsanwältin Stefanie Grossmann in ihrer Anklage. Die Staatsanwältin führte aus, dass der Bauer lang anhaltende Schmerzen in Kauf genommen habe. Das sei „quälerische Tiermisshandlung durch Unterlassen“ und damit strafbar. Gegen den entsprechenden Strafbefehl über 90 Tagessätze zu 30 Euro hatte der 60-Jährige Widerspruch eingelegt.
Das Veterinäramt hat ihm inzwischen die Tierhaltung verboten; im April hatte Sepp A. seine zuletzt 35 Tiere für rund 30.000 Euro verkauft. Jetzt lebe er nur noch vom Getreide- und Maisanbau, sagte er vor Gericht. Am Ende verhängte Richter Florian Greifenstein 60 Tagessätze zu 15 Euro, 900 Euro, auch müsse der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen. Die Tierquälerei „kann nicht mehr vorkommen“, begründete Greifenstein sein Urteil.