Schock-Entscheidung für die Witwe

von Redaktion

Millionen-Zoff ums Erbe von Jahrhundertkoch Heinz Winkler

Aschau – Im Herzen des Ortes richtete er seinen Gourmet-Tempel ein, zog damit Prominenz weit über die Grenzen Bayerns hinaus in den Chiemgau: Sternekoch Heinz Winkler gehörte wahrlich zu den prägenden Persönlichkeiten Aschaus. Am 28. Oktober 2022 starb er. Und hinterließ ein Millionen-Erbe, um das die Familie noch immer erbittert streitet. Und zwar auf mehreren Schauplätzen. Es geht um Restaurant und Hotel der „Residenz“. Und um die Luxusvilla des Jahrhundertkochs in Aschau und sein Domizil auf Mallorca. In beiden Angelegenheiten liegt die Entscheidung beim Gericht in Traunstein. Und das hat am gestrigen Freitag entschieden – gegen Heinz Winklers Witwe Daniela. Die hatte die vergangenen Jahre in der Villa gewohnt. Nun muss sie die Villa räumen. Und Miete nachzahlen. Der Erbstreit allein – ohne Prozesskosten – dürfte sie deutlich über 250.000 Euro kosten.

Ein rätselhaftes
Blatt Papier

Ein Blatt Papier hatte den Rechtsstreit um die Villa in Aschau ausgelöst. Das Landgericht Traunstein hatte zu entscheiden, in welcher Form das Testament des verstorbenen Starkochs Heinz Winkler Gültigkeit besitze – in der Fassung, in der Heinz Winkler Constantin, seinen Sohn mit Denise, bevorzugt. Oder in der Fassung, die Witwe Daniela Winkler Rechte einräumt. Darunter das Recht, in der Villa zu wohnen. Geklagt hatte dagegen der Testamentsvollstrecker. Das Gericht hat sich nun festgelegt. Die Seite, auf der Heinz Winkler seiner Witwe das Wohnrecht eingeräumt haben soll, sei nicht als Bestandteil des Testaments anzusehen. Zwar ist auf dieser Seite auch Heinz Winklers Name zu lesen. Aber aus zwei Gründen sieht das Gericht diesen Namenszug nicht als Unterschrift an. Es gebe Differenzen zur Unterschrift Heinz Winklers, sagte Gerichtssprecherin Cornelia Sattelberger auf Anfrage des OVB. Zudem stehe der Schriftzug links am Rand der Seite, nicht unter dem Text, wie es nun einmal das Wesen einer „Unter-Schrift“ zu sein habe. Nun muss Daniela Winkler zahlen. Nutzungsersatz heißt das im Sprachgebrauch der Juristen, und der beläuft sich in diesem Fall auf 6.000 Euro pro Monat, zu zahlen für die Zeit seit November 2022. Auf 223.559 Euro beläuft sich diese Summe. Zudem muss Daniela Winkler ein Darlehen in Höhe von 15.000 Euro zurückzahlen. Außerdem führt das Gericht an, dass Daniela Winkler ein Konto aus der Erbmasse aufgelöst und die Summe des Geldes an sich selbst überwiesen habe, was sich auf nochmals 15.000 Euro summiert.

Constantin Winklers Anwalt Maximilian Ott hatte gegenüber dem OVB auch die Möglichkeit einer Vermächtnisunfähigkeit in den Raum gestellt. Für den Fall etwa, dass Daniela Winkler die Unterschrift nachgemacht und das Testament unlauter ergänzt hätte. Dann hätte die Witwe leer ausgehen können. So weit wollte das Gericht aber nicht gehen, es sah den Namenszug ja nicht als Unterschrift an, konnte daher auch nicht von einer Unterschriftsfälschung ausgehen. Der Totalschaden bleibt Daniela Winkler also erspart, sie behält eine Wohnung auf Mallorca. Maximilian Ott war am Freitag ebenso wie Daniela Winklers Anwalt Paul Hermann Buchner für Anfragen des OVB nicht zu erreichen.

Das Testament, das Constantin zum alleinigen Erben bestimmt, hatte Winklers zweite Frau Denise aufbewahrt. Eine andere Fassung des Testaments übergab Witwe Daniela Winkler dem Nachlassgericht. Mit folgender Erklärung: Sie habe das Testament zu Hause „auf der Kommode, mit einer Kordel zusammengebunden, zwischen Magazinen“ gefunden.

Mit Wappen
der Residenz

Dieses neue Testament wies eine Besonderheit auf: eine zusätzliche Seite, versehen mit dem Wappen der Residenz. Mit der Zusicherung lebenslangen Wohnrechts für Daniela in der Aschauer Villa und mit dem handschriftlichen Schriftzug „Heinz Heinrich Winkler“ am linken Rand des Papiers. Heinz Winkler habe das Papier in der Zeit der Corona-Pandemie verfasst, sagte Daniela Winkler laut Bild-Zeitung. „Er wollte, dass ich bis zu meinem Lebensende im Haus bleiben darf.“ Schon in der Verhandlung im Oktober hatte die Richterin Zweifel geäußert. „Er unterschrieb sonst immer nur mit ‚Heinz Winkler‘. Und das W in ‚Winkler‘ weicht vom Schriftbild deutlich ab.“ Die Platzierung der Unterschrift und das Fehlen von Datum und Seitenzahl hatten die Richterin ebenfalls nicht überzeugt. Am Freitag also setzte das Gericht das Siegel unter seine Zweifel. Für Daniela Winkler ein kostspieliger Schlussakt.

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