So schneiden die Regionalbahnen der Region im Ranking ab

von Redaktion

Betriebsqualität der Netze untersucht – Hauptproblem ist die Unpünktlichkeit

München/Landkreis – Im Ranking für das Jahr 2024 wurden 29 Regionalverkehrsnetze sowie die beiden S-Bahn-Netze München und Nürnberg bewertet. Klarer Spitzenreiter bei den Regionalverkehrsnetzen ist mit 99 von 100 möglichen Punkten das Netz „Kissinger Stern“, das von der Erfurter Bahn betrieben wird. Das Netz „Berchtesgaden-Ruhpolding“ der Bayerischen Regiobahn (BRB) hat es mit 96,2 Punkten auf Platz zwei geschafft, das BRB-Oberland-Netz (Bayrischzell, Lenggries, Tegernsee) liegt mit 95,6 Punkten auf Platz 5. Der „Linienstern Mühldorf“ (Südostbayernbahn) landet mit 92,8 Punkten auf Rang 14. Ebenfalls lediglich ins Mittelfeld schafft es das Netz „Chiemgau-Inntal“ der Bayerischen Regiobahn.

Sowohl die Südostbayernbahn (87,6 Punkte) als auch das „Chiemgau-Inntal“-Netz (78,5 Punkte) haben vor allem mit der Unpünktlichkeit vieler Züge zu kämpfen.

Ein weiteres Problem im „Chiemgau-Inntal“-Netz liegt in der niedrigen Anschlussquote (88,9 Punkte). Dabei geht es darum, wie häufig die Anschlussverbindungen gesichert werden können. Beim Mühldorfer Stern ist die Anschlussquote mit 93,2 Punkten höher als im „Chiemgau-Inntal“-Netz.

In das Ranking für 2024 flossen verschiedene Faktoren mit ein: die Zugfahrquote, die zeigt, wie viel vom geplanten Zugangebot tatsächlich gefahren wurde – also nicht ausgefallen ist; die Pünktlichkeit; die Regelzugbildung, die beschreibt, wie oft die Züge mit der geplanten Sitzplatzkapazität unterwegs waren; und die bereits erwähnte Anschlussquote. Außerdem wird berücksichtigt, wie komplex es ist, das jeweilige Netz zu betreiben. Langfristig geplante Ausfälle, etwa wegen Baustellen, fließen nicht in die Bewertung mit ein. „Ich finde es gut, dass wir jetzt erstmals ein gesamthaftes Bild bei der Betriebsqualität im bayerischen Schienenpersonennahverkehr haben“, sagte Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU), der auch Aufsichtsratsvorsitzender der BEG ist.

Artikel 1 von 11