Babensham – Für den Penzinger See wurde eine neue Landschaftsschutzgebietsverordnung erlassen. Das Landschaftsschutzgebiet „Penzinger See“ in der Gemeinde Babensham ist um sieben Hektar größer geworden.
Zudem wurde die Landschaftsschutzgebietsverordnung inhaltlich überarbeitet und die Neufassung jetzt vom Rosenheimer Kreistag erlassen. Dagegen wurde eine zweite Landschaftsschutzgebietsverordnung, jene der „Äußeren Lohe“, außer Kraft gesetzt.
Thomas Kraus-Böhne von der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Rosenheim stellte die beiden Schutzgebiete vor, die ursprünglich vom Altlandkreis Wasserburg ausgewiesen worden waren. Kraus-Böhne beschrieb sie als sehr alte Landschaftsschutzgebiete.
Das Landschaftsschutzgebiet um den Penzinger See gibt es bereits seit 1941. 20 Jahre später, 1961, wurde die zuletzt gültige Version der Verordnung veröffentlicht, die 1976 textlich angepasst wurde. Die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rosenheim ist seit Jahren dabei, die Schutzgebietsverordnungen auf einen modernen und zeitgemäßen Stand zu bringen.
Seit 2017 wurden zum „Penzinger See“ verschiedene Abgrenzungen und Verordnungsentwürfe erstellt. Die Gemeinde Babensham wurde ebenso eingebunden wie die Stadt Wasserburg und sämtliche Grundeigentümer. Weil die Seefläche mehr Puffer braucht, wurde das Schutzgebiet um etwa sieben Hektar auf jetzt 27 Hektar vergrößert. Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Nutzung sind in der Verordnung ausdrücklich nicht vorgesehen.
Das Landschaftsschutzgebiet „Äußere Lohe“ wurde 1953 erhoben und der Verordnungstext 1976 angepasst.
Mit rund 5,5 Hektar ist die „Äußere Lohe“ eigentlich zu klein für ein Landschaftsschutzgebiet. Deshalb entschloss sich die untere Naturschutzbehörde, jetzt eine andere Schutzgebietskategorie zu wählen, die es früher nicht gab. Der Flächenumfang wurde geringfügig verkleinert, um ein Gebäude aus dem Schutzgebiet zu nehmen. Die Schutzgebietsverordnung „Äußere Lohe“ wurde vom Kreistag formal aufgehoben.
Zukünftig gilt dort eine Verordnung zum geschützten Landschaftsbestandteil „Neudecker Moos“.
„Bei einem Landschaftsbestandteil ist der Fokus darauf gerichtet, eine Fläche zu schützen und zu entwickeln, das heißt, wir wollen den Zustand verbessern,“ sagte Thomas Kraus-Böhne.