Bürgermeister sieht rechtlichen Widerspruch

von Redaktion

Flüchtlingsheim in Rott erneut Thema im Gemeinderat

Rott – Alle ein bis zwei Monate steht es wieder auf der Tagesordnung: das Thema Sammelunterkunft für Geflüchtete in Rott. Mit einem leicht amüsierten Lächeln hat deshalb auch Anwalt Jürgen Greß den Rotter Gemeinderat begrüßt.

Dieses Mal hatte sich der Rechtsanwalt mit dem neuen Bauantrag des Landratsamts Rosenheim zur Flüchtlingsunterkunft beschäftigt. Bereits vergangenes Monat war dieser im Bauausschuss kurz angeschnitten worden, deshalb war schon im Vorfeld klar: Der Antrag bezieht sich wie abgemacht auf bis zu 270 untergebrachte Personen, auch die Befristung bis September 2028 war im neuerlichen Antrag vermerkt.

Interessant aber auch: Von einer erhöhten Dringlichkeit nach Paragraf 246 Baugesetzbuch, die den Bau von Flüchtlingsunterkünften vereinfacht, sei in diesem Antrag nichts mehr zu lesen gewesen, wie Greß erläuterte. „Anscheinend hat auch das Landratsamt nun eingesehen, dass es angesichts der veränderten Situation beim Flüchtlingszustrom keine erhöhte Dringlichkeit mehr gibt“, so der Anwalt. Heißt: Der Bauantrag für die Flüchtlingsunterkunft befindet sich im ganz normalen baurechtlichen Verfahren.

Um den Bau zu verwirklichen, gilt es deshalb für das Landratsamt besonders eine Hürde zu meistern: Die Behörde benötigt eine Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre, die über dem Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ liegt. Eine solche hatte Rott zu Beginn der gesamten Debatte über das Gewerbegebiet gelegt und beschlossen, aufgrund der Situation, die Baupläne im Gewerbegebiet zu überarbeiten, mit dem Ziel, das Gewerbe vor Ort zu stärken und eine wohnliche Nutzung in Zukunft auszuschließen. „Das Landratsamt scheint nun überzeugt, dass diese Pläne durch die Flüchtlingsunterkunft nicht eingeschränkt werden. Vor allem, weil es eine Frist bis September 2028 gibt“, erläuterte Greß und machte klar: „Ich sehe das nicht so.“ Ganz im Gegenteil: Durch die Flüchtlingsunterkunft würde die Planung erheblich beeinträchtigt, insbesondere, da voraussichtlich noch weit vor 2028 die neuen Baupläne für das Gewerbegebiet beschlossen würden. Entsprechend riet Greß dem Gemeinderat, eine Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre nicht zu erteilen.

Auch Bürgermeister Daniel Wendrock (parteifrei) schloss sich dem an. Er verwies darauf, dass sogar das Landratsamt und die Landesanwaltschaft selbst in einer Stellungnahme festgestellt hätten, dass eine Ausnahmegenehmigung hier nicht möglich sei. Warum selbiges nun beantragt werde, darauf wusste Wendrock ebenfalls keine Antwort. „Es ist nicht der einzige rechtliche Widerspruch, der in diesem Bauantrag steckt“, so Wendrock und forderte sowohl den Freistaat Bayern als auch den Landkreis Rosenheim wieder einmal dazu auf, über die Flüchtlingspolitik nachzudenken, von dem Bau von großen Unterkünften abzusehen und endlich eine paritätische Lösung auch auf kommunaler Ebene einzuführen.

Einstimmig erteilte der Gemeinderat keine Ausnahmegenehmigung.

Artikel 8 von 11