Rosenheim/Landkreis – Seit dem 15. August 2025 gelten im Landkreis Rosenheim und in der Folge auch im Landkreis Berchtesgadener Land situationsabhängige Abfahrts- und Durchfahrtsverbote für den Reiseverkehr auf der A8 sowie auf der Inntalautobahn A93. Die Regelungen greifen an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen immer dann, wenn es auf den Autobahnen zu erheblichen Staus kommt.
Mit den Maßnahmen soll der massive Ausweichverkehr eingedämmt werden, der sich bei stockendem Verkehr auf den Autobahnen regelmäßig durch die umliegenden Gemeinden schiebt. Anwohner klagen seit Jahren über verstopfte Ortsdurchfahrten, Lärm und Abgase sowie über zunehmende Sicherheitsrisiken. Besonders problematisch ist dabei die Behinderung von Rettungsdiensten. Das Bundesverkehrsministerium hat den Landkreisen für dieses Vorgehen grünes Licht gegeben. In der Region wird dies als Paradigmenwechsel im Schutz der Bevölkerung gewertet. Als Vorbild diente das österreichische Tirol, wo ähnliche Regelungen bereits seit längerem bestehen.
Umgesetzt werden die Verbote durch spezielle Hinweisschilder mit der Aufforderung, bei Stau auf der Autobahn zu bleiben, ergänzt durch LED-Anzeigetafeln entlang der Strecken und in den betroffenen Orten. Auch Navigationssysteme werden entsprechend informiert. Die Einhaltung kontrolliert die Polizei stichprobenartig. Autofahrer, die kein glaubwürdiges Fahrziel in den betroffenen Gemeinden nachweisen können, müssen zur Autobahn zurückkehren. In den ersten Tagen nach Einführung der Regelung wurden bereits zahlreiche Fahrer angehalten, zurückgeschickt und mündlich verwarnt.
Eine erste Bilanz fällt in den betroffenen Gemeinden positiv aus. Viele Orte erlebten ein deutlich ruhigeres Wochenende mit spürbar weniger Verkehr. Landrat Otto Lederer und mehrere Bürgermeister sehen darin eine spürbare Entlastung für die Bevölkerung. Der ADAC Südbayern hingegen mahnt, dass Durchfahrtsperren keine dauerhafte Lösung seien, und fordert erneut einen zügigen Ausbau der A8.