Freispruch für Angeklagten lässt viele Fragen offen

von Redaktion

Im aufsehenerregenden Prozess um den Tod der Studentin Hanna Wörndl aus Aschau hat das Landgericht Traunstein den Angeklagten Sebastian T. freigesprochen. Das Urteil beendet einen der aufwühlendsten Fälle der Region, hinterlässt jedoch bei den Angehörigen und in der Öffentlichkeit viele offene Fragen und Zweifel

Aschau – Es ist aus, es ist vorbei, der Prozess um den Tod von Hanna Wörndl hat seinen Abschluss gefunden. Mit einem Freispruch für den 23-jährigen Sebastian T. endete die zweite Auflage einer Auseinandersetzung, die man bald kaum noch als Mordprozess bezeichnen wollte: Das Gericht hatte mit der Haftaufhebung für T. – nach einem überraschend schnell erstellten Gutachten zur Aussage des Kronzeugen – die Richtung früh und klar zu erkennen gegeben.

Nach dem Freispruch strahlte Sebastian T., seine Angehörigen vergossen Freudentränen. Auch die Vorsitzende Richterin Heike Will schien den Tränen nahe, ihre Stimme klang brüchig, als sie dem Urteil in der Begründung eine Entschuldigung nachreichte. „Das Rechtssystem hat Ihnen Unrecht zugefügt“, sagte Will zu Sebastian T.: „Und als Teil dieses Rechtssystems möchte ich mich entschuldigen.“

Hanna-Prozess:
Katastrophe mit Ansage

Damit ist der juristische Teil der Tragödie von Aschau im Chiemgau abgeschlossen, das Urteil ist längst rechtskräftig. Doch die Wunden bleiben. Hannas Eltern werden wohl nie erfahren, was ihrer Tochter in den letzten Minuten ihres Lebens widerfuhr. Sie hatten das geahnt. Nach wenigen Verhandlungstagen in Laufen zogen sie sich von der Nebenklage zurück.

Das Gericht habe seine Aufgabe erfüllt gehabt, als es feststellte, dass Beweise für die Schuld von Sebastian T. fehlten. Diese Ansage machte Richterin Will. Die Unterscheidung zwischen Verbrechen oder Unfall sei danach ohne Relevanz gewesen. Sie habe Verständnis, wenn das für die Angehörigen Hannas unbefriedigend sei, äußerte Will noch. Für die Familie Wörndl dürfte dieser Ausgang weit schlimmer sein als nur unbefriedigend: Zur Trauer über den Verlust von Hanna gesellt sich endgültig nagende Ungewissheit.

Aber auch der Freigesprochene und seine Familie sind gezeichnet. Zweieinhalb Jahre saß Sebastian T. in Untersuchungshaft in der JVA Traunstein. Dafür erhält er etwas über 70.000 Euro Entschädigung, dazu womöglich Kompensation für den Verdienstausfall – was nicht reichen dürfte, um die Kosten für die Anwälte zu begleichen. Der Staat übernimmt Prozesskosten, auch die Kosten für Anwälte – aber nur bis zu einer gesetzlich geregelten Grenze. Für das Honorar der beiden Anwälte Regina Rick und Dr. Yves Georg wird das nicht entfernt reichen, auch wenn die Familie auf ein gewisses Entgegenkommen der Verteidiger rechnen kann. Beschädigt gehen auch die Behörden aus dem Fall. Vor allem auf die Ermittler der Polizei und die Zweite Jugendkammer des Landgerichts, die die Verhandlung Nummer eins von Oktober 2023 bis März 2024 geführt hatte, prasselt Kritik ein. Die Verteidiger Rick und Georg üben weiterhin harsche Kritik an Polizei und Justiz. Sie erwägen, Amtshaftung zu beantragen, von Schadensersatzzahlungen ist die Rede.

Was bleibt vom Prozess um den Tod von Hanna Wörndl? Zerschlagenes Porzellan, verlorenes Vertrauen und offene Fragen. Zum Beispiel, was die Vorsitzende der Ersten Jugendkammer des Landgerichts Traunstein genau mit dem Unrecht meinte, das Sebastian T. widerfahren sei. Wird da noch ermittelt werden?

Sie hat noch bis Ende Januar Zeit, die schriftliche Urteilsbegründung zu liefern. Wird die Öffentlichkeit dann wissen, was genau die Richterin meinte? Wo man nachfragen müsste und mit einer Aufarbeitung beginnen könnte? Geisselte sie Fehler bei Staatsanwaltschaft, Polizei und Zweiter Jugendkammer? Oder sich selbst, weil sie den Befangenheitsantrag gegen die damals richtende Kammer abgelehnt und damit die Revision gegen das erste Urteil verschuldet hatte?

Denn das war es, was der Bundesgerichtshof in Karlsruhe rügte. Dem Befangenheitsantrag wegen des vertrauten E-Mail-Austauschs zwischen Staatsanwalt und Richterin hätte stattgegeben werden müssen, fand der BGH. Am 16. April 2025 kassierte er deswegen das erste Urteil, das Sebastian T. für neun Jahre hinter Gitter geschickt hätte. Und so wurde der Fall nach Traunstein zurückverwiesen. Das Interesse der Medien war von Beginn an groß. In der Nacht auf den 3. Oktober 2022 hatte die 23-jährige Medizinstudentin Hanna Wörndl im Club „Eiskeller“ zusammen mit Freunden gefeiert. Kurz vor halb drei Uhr machte sie sich zu Fuß auf den Heimweg, zum nur 885 Meter entfernten Elternhaus. Dort kam sie nie an. Am Nachmittag des 3. Oktober entdeckte ein Spaziergänger ihren leblosen Körper in der Prien treibend. Sie sei einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen. Das stellten Gerichtsmediziner in München bald fest. Die Polizei investierte Eifer, Personal, Zeit. Sie vernahm Hunderte Zeugen, führte weit über 1000 Gespräche. Erfuhr, dass einige der Partybesucher zur fraglichen Zeit einen Jogger in der Nähe des Eiskellers gesehen hatten. Die Polizei ging an die Öffentlichkeit, und eine Frau meldete sich. Der Jogger, das könne ihr Basti gewesen sein, sagte die Frau – es war die Mutter von Sebastian T. In den Vernehmungen erregte er Misstrauen, eine Schulfreundin belastete ihn zusätzlich. Am 18. November 2022 kam er in U-Haft – die bis zum 20. Juni 2025 dauerte.h

Mit der Aussage der jungen Frau schien die Polizei einen dringend Tatverdächtigen gefunden zu haben. Doch schon in der ersten Verhandlung am Landgericht Traunstein, ja, schon während der Aussagen bei der Polizei schwankte sie. Und lieferte verschiedene Versionen eines Gesprächs, das sie mit T. geführt haben wollte. Ob sie gehört habe, dass in Aschau eine junge Frau ermordet worden sei? Das soll T. gefragt haben. War das am 3. Oktober? Dann hätte T. sich selbst belastet, mit Wissen, das zu diesem Zeitpunkt nur der Täter haben konnte. Oder war es am 4., gar am 5. Oktober? Dann wäre die Aussage wertlos. Letztlich ließ sich in der Hauptverhandlung keine Version erhärten. Auch weil sie vor der Polizei den 3. angab, dann aber in Chatnachrichten Freunden und der Mutter gegenüber den 4. oder gar 5. Oktober.

Die Aussage sollte den Ton setzen, für den Rest der beiden Verhandlungen: Es gab keine klaren Indizien, oft schwammige Aussagen von Zeugen, der überraschend aufgetauchte Belastungszeuge, dem Sebastian T. in der Untersuchungshaft den Angriff gestanden haben soll, hatte mit seinen psychischen Erkrankungen und seiner Vorgeschichte einen problematischen Hintergrund. Ganz am Ende, nach 35 Verhandlungstagen im ersten Prozess und zwölf Tagen unter dem Vorsitz von Heike Will, reichte das nicht: Freispruch, sozusagen mit Pauken und Trompeten. Inklusive emotionaler Entschuldigung.

Die Staatsanwaltschaft
bleibt bei Mord

Doch auch damit kann die Gemeinde Aschau im Chiemgau ihren Frieden wohl nicht finden. Irgendwo könnte ein Gewalttäter frei umherlaufen, auszuschließen ist das nicht. Zwar bleibt die Verteidigung bei ihrer These von einem Unfall. Rick und Georg wollen dazu nach eigenen Worten Gutachten veröffentlichen. Doch die Staatsanwaltschaft geht weiter von einem Mord aus. Schließlich hätten die ursprünglichen Experten den neuen Gutachten der Verteidigung entschieden widersprochen. Somit könnte die Staatsanwaltschaft erneut Ermittlungen in Auftrag geben. Doch nur, wenn es neue Ansätze gibt.

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