Aschau/Chiemgau – Küchenlegende Heinz Winkler brachte Aschau 1991 auf die Landkarte der Gourmets, seine mit Michelin-Sternen ausgezeichnete „Residenz Heinz Winkler“ zog Feinschmecker weit über die Landkreisgrenzen hinaus in den Chiemgau. Am 28. Oktober 2022 starb Heinz Winkler (73). Und seitdem gibt es immer mal wieder Turbulenzen. Demnächst stehen Hotel und Restaurant sogar im Mittelpunkt eines Rechtsstreits. Denn der Millionen-Zoff in der Familie Winkler um das Erbe des Jahrhundertkochs geht im Januar in die nächste Runde vor dem Landgericht in Traunstein. Ein Erbe von elf Millionen Euro hat der Koch nach Informationen der „Bild“ hinterlassen, gebunden größtenteils in Immobilien, darunter eine Villa in Aschau und Wohnungen in der Toscana und auf Mallorca. Die Verhandlung, die nun ansteht, ist der Streit ums Tafelsilber – um das Hotel und das Restaurant. Welche Familienmitglieder haben in der Residenz wie viel zu sagen? Am 22. Januar 2026 wird das Landgericht zu bestimmen haben, ob die Klage von Lieblingssohn Constantin (17) – Heinz Winklers Kind mit seiner zweiten Frau Denise – rechtens ist. „Gegenstand dieser Klage sind Streitigkeiten des Erben gegen den ersten Sohn des Erblassers und dessen erste Ehefrau um die Anteile an der Gesellschaft des Verstorbenen“, sagt Landgerichtssprecherin Cornelia Sattelberger. Der „erste Sohn des Erblassers“: Das ist Alexander Winkler, der derzeitige Chef des Restaurants im Herzen Aschaus. Zusammen mit seiner Mutter Evi Winkler führe er die Residenz „im Familienbesitz“, wie er im November 2024 wissen ließ. Weiter heißt es in der Mitteilung, dass er sich als aktueller Geschäftsführer „nach einer längeren Übergangsphase“ dazu entschlossen habe, die „Betreibergesellschaft“ der Residenz zu erwerben. Dabei handelt es sich um die „Residenz GmbH“.
Dabei bleibt es auch nach der Entscheidung des Landgerichts, wie auch immer sie ausfällt. Die Streitigkeiten erstrecken sich auf eine weitere Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Diese Gesellschaft besitzt den Grund und die Immobilie. Evi Winkler, Alexander Winklers Mutter, ist Teil dieser GbR. Alexander Winkler beansprucht ebenfalls Anteile an dieser GbR. Das Landgericht wird auch darüber entscheiden, ob er das zu Recht tut. Sollte er aus der GbR fliegen, läge es an Evi Winkler und Alleinerbe Constantin, die Miete für die GmbH festzusetzen. Das könnte Folgen für Hotel und Restaurant haben.
Die erste Runde ging schon mal an Constantin. Das Landgericht Traunstein entschied im Dezember 2025, dass Heinz Winklers Witwe Daniela kein Wohnrecht in der Luxus-Villa der Kochlegende habe. Sie muss die Wohnung räumen. Und Ersatz für Miete zahlen. Schließlich hatte sie seit Winklers Tod gratis und rechtswidrig in der Villa logiert. Inklusive eines Darlehens von 15.000 Euro und der 15.676 Euro, die sie sich unberechtigt von Winklers Konten auf ihr eigenes überwiesen hatte, muss Daniela Winkler über 250.000 Euro berappen. Den Prozess hatte Winklers Testamentsvollstrecker Jan Schmitz-Rathsfeld angestrengt. Er hatte die Echtheit des von Daniela Winkler beim Nachlassgericht eingereichten Testamentes angezweifelt. In diesem Testament sollte Heinz Winkler auf einer Extraseite seiner Gattin lebenslanges Wohnrecht verbrieft haben. Doch die Vorsitzende Richterin Dr. Teresa Winner folgte Daniela Winklers Argumenten nicht. Die Witwe hatte behauptet, dass der am Rand stehende Namenszug „Heinz Heinrich Winkler“ eine Unterschrift darstelle.
Dass ihr das Gericht diese Einordnung nicht abnahm, war womöglich Glück im Unglück: Sonst hätte das Gericht von einer Fälschung der Unterschrift ausgehen können. Mit den tatsächlichen Ausgang des Rechtsstreits aber verliert Daniela Winkler vorerst nicht ihre Erbfähigkeit. Eine Wohnung auf Mallorca darf sie behalten.