Brannenburg – Die Brannenburger mussten auch am Ende der Weihnachtsferien wieder viel Geduld aufbringen, um Staus bis in die kleinsten Weiler ihrer Gemeinde auszuhalten. „Am 3. Januar mussten wir zu Fuß zum Einkaufen gehen, da die Hauptstraße wieder mal verstopft war“, schreibt eine OVB-Leserin aus Brannenburg. „Leider fahren die Urlauber mittlerweile sogar auf den schmalen Straßen durch kleine Weiler. Der Höhepunkt war ein Lkw, der gerade so an einem Bauernhof in Schwaig vorbeikam.“
Die Polizei war nicht untätig. Die Schutzpolizeidienststellen entlang der Autobahn A8 und A93 sowie die Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim überprüften die Einhaltung der Abfahrts- und Durchfahrtsverbote. Am 27. Dezember wurden rund 500 Fahrzeugführer kontrolliert und mehr als 300 zurück auf die Autobahn geleitet. Am 3. Januar mussten von 490 Fahrzeugführern immerhin 420 umkehren. Das heißt, dass an zwei Tagen 720 von 990 Autofahrern – und das sind 73 Prozent der kontrollierten Fahrzeuge – die Abfahrts- und Durchfahrtsverbote missachtet haben.
Sollte die Polizei
härter durchgreifen?
Die von den innerörtlichen Staus betroffenen Anwohner und Berufspendler fragen sich, warum die Polizei nicht härter durchgreift. Und eine OVB-Leserin ist überzeugt: „Solange kein Bußgeld verhängt wird, werden wir wohl weiter darunter leiden müssen.“
Die Möglichkeit, Verstöße gegen die vom Landratsamt Rosenheim erlassenen Durchfahrtsverbote als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zu ahnden, besteht bereits. Sie wurde bislang aber nicht in Anspruch genommen. „Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd verfolgt einen präventiven Ansatz“, erklärt ein Sprecher.
Der wird auch vom Landratsamt Rosenheim unterstützt und basiert auf Aufklärung, Verwarnungen und dem Zurückleiten auf die Autobahnen. Die Erfahrungen der Polizeibeamten zeigen: „Die Verkehrsteilnehmer sind in der Regel einsichtig, wenn sie auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und mündlich belehrt werden.“
Hinzu kommt die Frage nach dem Effekt möglicher Strafen. „Es handelt sich um Durchgangsverkehr, die Sanktionen würden sich also nicht herumsprechen und auf den nachfolgenden Verkehr auswirken“, erklärt das Polizeipräsidium. Außerdem sind Autofahrer auch erfinderisch und haben oft Argumente für ihre Abfahrt von der Autobahn parat. Dazu gehören beispielsweise Reiseunterbrechungen für ein Essen in der Wirtschaft oder einen dringenden WC-Besuch.
Könnten Quereinsteiger
bei den Kontrollen helfen?
„Personen, die für eine Abfahrt triftige Gründe haben und diese im Zweifelsfall auch glaubhaft machen können, sind von den Durchfahrtsverboten ausgenommen“, betont eine Sprecherin des Landratsamtes Rosenheim. „Auch der Ziel- und Quellverkehr ist selbstverständlich frei.“
Nach Informationen der Polizei werden die Kontrollen im Rahmen des täglichen Dienstes, der Lage angepasst, in eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit durchgeführt. „Diese Kontrollen entfalten temporär auch ihre Wirkung“, betont das Polizeipräsidium. „Der grundsätzlich präventive Ansatz hat sich bewährt. Weitere Instrumente gegen den Durchgangsverkehr sind aus polizeilicher Sicht nicht erforderlich, zumal eine lückenlose Überwachung nicht möglich ist.“
Auch könnten weder die Sicherheitswacht noch geschulte Quereinsteiger in die Verkehrskontrollen einbezogen werden, um den Durchfahrtsverkehr möglicherweise noch engmaschiger zu kontrollieren. „Dies ist ausgeschlossen“, erläutert die Polizei. „Maßnahmen der Verkehrssicherheitsarbeit mit Elementen der Verkehrskontrolle sind immer Aufgabe der Sicherheitsbehörden.“
Seit dem 15. August 2025 stehen die Hinweisschilder auf Abfahrts- und Durchfahrtsverbote an allen Ausfahrten der A8 im Landkreis Rosenheim sowie an der A93 in Reischenhart und Brannenburg. Nach den ersten fünf Monaten zieht das Landratsamt Rosenheim ein positives Zwischenfazit: „In kurzer Zeit konnte eine Verbesserung in den Ortschaften entlang der Autobahn erreicht werden.“ Die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer habe großes Verständnis für die Maßnahmen gezeigt. Und dafür dürfe man dankbar sein.
Danken möchte das Landratsamt aber vor allem der Polizei „für die gelungene Zusammenarbeit und ihren Einsatz gerade auch an den Wochenenden“.
Ausweichverkehr lässt sich
nicht völlig unterbinden
„Klar ist aber auch, dass sich Ausweichverkehr nie völlig unterbinden lässt“, betont das Landratsamt. Mit den Durchfahrtsverboten sei ein wichtiger Schritt unternommen worden, um die Situation für die betroffenen Gemeinden zu verbessern. Um die Wirkung vor Ort und die Maßnahmen immer im Blick zu haben, werden Landratsamt, Polizei, Staatliches Bauamt und Autobahn GmbH weiter am Ball bleiben.