Vogtareuth – Auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen äußert sich die Schön-Klinik-Regionalgeschäftsführung Süd zu den Verhandlungen mit dem Betriebsrat der Klinik Vogtareuth, positioniert sich zum Sozialplan und erklärt die Ziele der Umstrukturierung. Die Stellungnahme im Wortlaut:
Der Interessenausgleich
„Hinsichtlich der Verhandlungen mit dem Betriebsrat ist zu unterscheiden: Die Verhandlungen über einen Sozialplan laufen weiter. Aus Sicht der Regionalgeschäftsführung Süd sind die Verhandlungen über einen Interessenausgleich nicht an mangelnder Gesprächsbereitschaft gescheitert. Leider konnte trotz intensiver und konstruktiver Gespräche keine Einigung über einzelne zentrale Punkte erzielt werden. Die Verhandlungen wurden über mehrere Termine hinweg geführt, jeweils mit dem klaren Ziel, tragfähige und faire Lösungen für die betroffenen Mitarbeitenden zu finden.
Der Interessenausgleich ist gescheitert, weil der Betriebsrat diesen – anders, als das Gesetz vorsieht – nur bei einem aus seiner Sicht ausreichenden Sozialplan abschließen wollte. Der Betriebsrat bewertet das von uns vorgelegte Sozialplanangebot als unzureichend. Wir respektieren diese Einschätzung, teilen sie jedoch nicht. Aus Sicht der Geschäftsführung war das Angebot ausgewogen und wirtschaftlich verantwortbar. Unser Anspruch war es, den sozialen Folgen der notwendigen Umstrukturierung Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit des Standorts Vogtareuth nicht zu gefährden.
Das Freiwilligenprogramm
Das Freiwilligenprogramm wurde mit Zustimmung des Betriebsrats von der Geschäftsführung als ergänzendes Instrument angeboten, um Mitarbeitenden frühzeitig individuelle Perspektiven zu eröffnen und Kündigungen möglichst zu vermeiden. Die Ausgestaltung erfolgte auf Basis einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat, entlang der uns zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Daten und unter hohem Zeitdruck.
Die vom Betriebsrat erhobenen Vorwürfe, einzelne Angebote seien fehlerhaft gewesen oder Fristen nicht eingehalten worden, nehmen wir ernst. Dort, wo Unklarheiten oder Korrekturbedarf bestanden, haben wir entsprechende Anpassungen vorgenommen beziehungsweise diese angeboten.
Die Auffassung, dass systematisch gegen die Betriebsvereinbarung verstoßen worden sei, teilen wir ausdrücklich nicht. Nach dem Prinzip der doppelten Freiwilligkeit waren wir als Arbeitgeberin frei darin, Auflösungsvereinbarungen anzubieten. Die Mitarbeitenden waren frei darin, unsere Angebote abzulehnen oder anzunehmen.
Dass es nun zu einer gerichtlichen Klärung kommt, bedauern wir. Gleichzeitig respektieren wir das Recht des Betriebsrats, strittige Fragen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Verhandlung am Arbeitsgericht Rosenheim sehen wir als Teil dieses rechtsstaatlichen Verfahrens und werden uns dort entsprechend äußern.
Art des Vorgehens
Die Neuausrichtung der Schön-Klinik Vogtareuth ist aus Sicht der Geschäftsführung notwendig, um den Standort medizinisch und wirtschaftlich nachhaltig aufzustellen. Wir haben den Betriebsrat Ende September letzten Jahres zu Interessenausgleichsverhandlungen über die von uns insoweit beabsichtigte Umstrukturierung eingeladen. Es ist das Wesen solcher Verhandlungen, den Plan der Geschäftsleitung mit dem Betriebsrat zu erörtern. Das Gesetz sieht vor, dass solche Verhandlungen scheitern können.
Wir sind uns bewusst, dass die aktuelle Situation für Mitarbeitende und Patienten sowie die Öffentlichkeit belastend sein mag. Unser Ziel bleibt es, den Veränderungsprozess transparent, fair und verantwortungsvoll zu gestalten. Die Schön-Klinik Vogtareuth steht weiterhin zu ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin und als Gesundheitsversorger in der Region.“