Vogtareuth – Am 23. September 2025 hat die Schön-Klinik Vogtareuth ihre umfassenden Schließungspläne verkündet. Seitdem haben intensive Gespräche zwischen dem Vogtareuther Betriebsrat sowie Marcus Sommer, dem Regionalgeschäftsführer Süd der Schön-Gruppe, und Schön-Personalleiter Michael Kugelberg stattgefunden. Die strategische Ausrichtung der Klinik wurde noch einmal konkretisiert, informiert die Geschäftsführung. Doch die Verhandlungen zum Interessenausgleich sind gescheitert, und zu einem Sozialplan gab es keine Einigung. Jetzt zieht der Betriebsrat gegen die Schön-Klinik vor Gericht. Die Verhandlung findet am heutigen Donnerstag statt. Welche Bedeutung das Urteil für die Beschäftigten der Schön-Klinik in Vogtareuth hat, erklärt Betriebsratsvorsitzender Wolfgang Thalhammer im OVB-Interview.
Warum sind die Verhandlungen gescheitert?
Die Verhandlungen zum Interessenausgleich wurden von der Arbeitgeberseite einseitig für gescheitert erklärt. Der Interessenausgleich regelt die Modalitäten der geplanten Betriebsänderung, also das Ob, Wann und Wie. Parallel wurde über einen Sozialplan verhandelt. Er soll die aus der Kündigung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile für die Beschäftigten finanziell ausgleichen und soziale Härten minimieren. Doch das Arbeitgeber-Angebot für den Sozialplan war so schlecht, dass wir es nicht annehmen konnten. Deshalb sind die Verhandlungen gescheitert.
Was genau war
schlecht am Angebot?
Im Sozialplan wird die Höhe der Abfindungen definiert, die Mitarbeiter bei einer betriebsbedingten Kündigung erwarten können. Dafür gibt es eine Berechnungsformel aus dem Produkt von Betriebszugehörigkeit, Bruttogehalt und einem Faktor. Dieser Faktor liegt abhängig von Branche, Wirtschaftslage und Verhandlungsergebnis meist zwischen 0,5 und 1,0. Wir haben uns als Betriebsrat auch am Sozialplan der Schön-Klinik Rendsburg-Eckernförde orientiert, die in Insolvenz gegangen ist, und den Faktor 1,0 vorgeschlagen. Das Angebot des Arbeitgebers war davon weit entfernt und so schlecht, dass wir es nicht annehmen konnten.
Ein Sozialplan ist bei
Betriebsänderungen aber verpflichtend.
Wie geht es weiter?
Wir haben in der Einigungsstelle verhandelt. Es herrschen unterschiedliche Auffassungen von Betriebsrat und Regionalgeschäftsführung, in welcher Höhe der Sozialplan die Liquidität der Schön-Klinik gefährden könnte. Nun wird ein Gutachter darüber entscheiden. Das kann Monate dauern. Deshalb erwarten wir vor dem Sommer keine Entscheidung.
So lange wird die Schön-Klinik mit den Kündigungen vermutlich nicht warten. Ohne Sozialplan und Interessenausgleich fehlt den betroffenen Arbeitnehmern Rechtssicherheit.
Ja, es ist wirklich eine sehr schwierige und äußerst unbefriedigende Situation. Wir rechnen noch im Januar mit den Kündigungen. Da die betroffenen Mitarbeiter dann nicht wissen, womit sie rechnen können, werden vermutlich viele innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen und sich anwaltlich beraten lassen.
Es gibt keinen Interessenausgleich und keinen
Sozialplan, dafür aber ein Freiwilligenprogramm. Was hat es damit auf sich?
Es ist ein Programm zum freiwilligen Ausscheiden aus dem Unternehmen, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Darüber haben wir auf Wunsch der Schön-Klinik-Geschäftsführung Süd verhandelt und dazu am 17. Dezember eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Die Anmeldefrist für das Freiwilligenprogramm endete am 12. Januar. Mitarbeiter, die kurz vor der Rente stehen, sollten bis 26. Januar Zeit haben. Ich schätze, dass sich 50 bis 70 Beschäftigte dafür gemeldet haben. Innerhalb einer Woche sollten den Interessenten Angebote gemacht werden. Aber weder wurden vom Arbeitgeber die Fristen eingehalten, noch stimmen die Berechnungen. Absätze aus der Mustervereinbarung wurden in individuellen Verträgen einfach weggelassen. Die Betriebszugehörigkeiten und die Bruttomonatsgehälter wurden teilweise falsch berechnet. Es gab fehlerhafte Aussagen zur Freistellung. Kurzum: Der Arbeitgeber hält sich nicht an die Betriebsvereinbarung.
Wie geht der Betriebsrat dagegen vor?
Wir hatten dem Arbeitgeber eine Frist für eine Korrektur der Angebote auf Grundlage der Betriebsvereinbarung gesetzt. Die ist am 12. Januar, um 12 Uhr, ohne Reaktion verstrichen. In einer außerordentlichen Betriebsratssitzung haben wir beschlossen, dagegen zu klagen. Die Angebote müssen korrigiert und die Fristen verlängert werden. Am heutigen Donnerstag, um 13.30 Uhr, beginnt die öffentliche Verhandlung am Arbeitsgericht Rosenheim. Um 15 Uhr endet die Frist für das Freiwilligenprogramm. Das Urteil ist für unsere Mitarbeiter von großer Bedeutung. Ich hoffe, dass auch die Annahmefrist verlängert wird, damit alle Fehler korrigiert und die Mitarbeiter ihre Entscheidung ohne Zeitdruck treffen können.
Konnten sich auch Auszubildende am Freiwilligenprogramm beteiligen?
Das Angebot wurde auch den Auszubildenden zugesandt, was für große Verwirrung gesorgt hat. Das wirkt auf mich nicht sehr professionell. Natürlich ist das Programm nicht für unsere Azubis gedacht. Sie dürfen ihre Ausbildung an der Schön-Klinik Vogtareuth regulär zu Ende führen.
Das ist alles ziemlich schlecht gelaufen oder?
Ja, das aktuelle Zwischenergebnis der Verhandlungen ist ernüchternd und frustrierend, weil die Beschäftigten, die von den Kündigungen betroffen sein werden, momentan genug Stress haben. Da brauchen sie solche Fehler nicht auch noch. Aber das passt zur gesamten angekündigten Maßnahme an der Schön-Klinik Vogtareuth. Die Umstrukturierung ist einfach schlecht vorbereitet.
Die Schön-Klinik Vogtareuth sagt, sie habe im Rahmen intensiver Gespräche mit der Arbeitnehmerseite ihre strategische Ausrichtung konkretisiert.
Ja, das stimmt. Wir haben für das Überleben der Schön-Klinik Vogtareuth wirklich gekämpft, haben der Regional-Geschäftsführung überzeugend erklären können, welche Strukturen wir hier auch in Zukunft dringend brauchen. So konnten wir wenigstens einige Abteilungen retten. Ohne das mit Argumenten erkämpfte Vertrauen der Geschäftsführung hätten wir aber nichts erreichen können. Im Ergebnis wird es auch in Zukunft die Abteilung für Neurochirurgie für Erwachsene – einschließlich der Skoliosebehandlung – geben, weil diese Experten natürlich für die Behandlung von Kindern in der Neuropädiatrie gebraucht werden. Auch werden die ambulante Rehabilitation, die Rezeptambulanz sowie die Therapieabteilung für Erwachsene weitergeführt, denn wer eine Erwachsenen-Orthopädie mit dem Schwerpunkt Gelenkersatz ausbauen will, braucht dafür natürlich auch Therapeuten.
Nach dem ursprünglichen Plan sollten für Erwachsene überhaupt keine Therapiemaßnahmen mehr durch die Schön-Klinik
angeboten werden.
Ja, aber das wäre eine Katastrophe gewesen, denn wie soll eine Orthopädie für Erwachsene weitergeführt werden, wenn es weder für die Akutversorgung noch für die stationäre Rehabilitation dieser Patienten Therapeuten gibt? Mit Fremdfirmen? Das hätte nicht funktioniert und dem Ruf unserer Klinik geschadet. Und so wäre am Ende die ganze Klinik allmählich gestorben. Jetzt behalten wir unsere eigenen Therapeuten, auch wenn die Stellen reduziert werden.
Schon interessant, dass nicht der regionale
Geschäftsführer, sondern der Betriebsrat weiß, wie die Klinik funktioniert.
Ja, das ist einerseits frustrierend, aber andererseits auch ein Erfolg für uns, weil wir durch unsere Beharrlichkeit etwas erreicht haben. In den vergangenen Jahren hat es in Vogtareuth einfach viel zu viele Wechsel in der Klinikgeschäftsführung gegeben. Ehe die Leute die Zusammenhänge der Klinik wirklich kannten, waren sie wieder weg. Leider baden die Beschäftigten, von denen viele seit Jahrzehnten in Vogtareuth arbeiten, deren Fehler und Versäumnisse aus. Dass alle Mitarbeiter der Schön-Klinik Vogtareuth am 23. September vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, hat den Ruf unserer Klinik beschädigt. Das hätte nicht sein müssen, wären die Umstrukturierungspläne vorher mit den Chefärzten und – wie es das Gesetz vorsieht – mit dem Betriebsrat besprochen und so gestaltet worden, dass die Klinik überlebensfähig bleibt.
Für die Herzchirurgie, die Jerwa und die Neurologie gibt es keine Zukunft in Vogtareuth. Die Stationen wurden zum 31. Dezember 2025 geschlossen. Warum müssen die Mitarbeiter trotzdem noch täglich auf Arbeit kommen?
Das verstehe ich auch nicht. Sie arbeiten nach wie vor nach Dienstplan, obwohl sie keine Patienten mehr haben. Aus meiner Sicht müsste der Arbeitgeber eine adäquate Beschäftigung anbieten oder die Beschäftigten von der Anwesenheitspflicht freistellen. Die Arbeitnehmer bieten aktuell dem Arbeitgeber ihre Arbeitsleistung an. Dafür erhalten sie zwar ihren Lohn, aber eben keine Arbeitsaufgabe mehr.
Es bleiben nun doch mehr Stationen erhalten als
ursprünglich geplant. Wie hat sich damit die Zahl der Mitarbeiter verändert,
denen gekündigt wird?
Anfangs war ja die Rede davon, dass etwa 150 Vollzeitstellen wegfallen und davon etwa 200 Beschäftigte betroffen sind. Ich denke, etwa 50 bis 70 Mitarbeiter haben bereits selbst gekündigt. Hinzu kommt die Zahl derer, die gern am Freiwilligenprogramm teilnehmen würden. Deshalb kann ich im Moment nicht einschätzen, wie viele Beschäftigte mit einer Kündigung rechnen müssen.
Kathrin Gerlach