Mehr Transparenz soll Wähler vor Manipulation schützen

von Redaktion

EU-Regeln für Wahlwerbung: Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO)

Rosenheim/Landkreis – Seit dem 10. Oktober 2025 gilt in der EU die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO). Sie stützt sich auf die Binnenmarkt- und Datenschutzkompetenz der EU und ergänzt die Verordnung über digitale Dienste. Ziel ist es nicht nur, den Datenschutz zu stärken und den (Online-) Markt für politische Werbung zu harmonisieren, sondern vor allem, auf Demokratiegefährdungen durch Desinformation und Wahlbeeinflussung aus Drittstaaten zu reagieren.

Die TTPW-VO reagiert damit auf frühere Erfahrungen, in denen der Einfluss digitaler Wahlwerbung und ausländischer Akteure deutlich wurde. Insbesondere der US-Wahlkampf 2016, das Brexit-Referendum 2016 und die Europawahlen 2019 haben gezeigt, wie stark Online-Kampagnen, Desinformation und gezieltes Daten-Targeting demokratische Prozesse beeinflussen können. Vor diesem Hintergrund will die EU nun mit der TTPW-VO einheitliche Regeln schaffen, um solche Risiken künftig besser zu begrenzen.

Große Plattformen wie Google und Meta haben bereits Konsequenzen gezogen und politische Werbung bei sich komplett verboten. Sie begründen das damit, dass die neuen Regeln aus ihrer Sicht zu kompliziert und rechtlich unsicher sind – vor allem, weil der Begriff der „politischen Werbung“ so weit gefasst ist, dass sie kaum verlässlich abschätzen können, was noch zulässig wäre und was nicht. Die TTPW-VO definiert den Begriff der politischen Werbung anhand verschiedener Kriterien: Die Verordnung verbietet weder politische Werbung noch regelt sie deren Inhalt. Durch die Offenlegung relevanter Informationen sollen Bürger sich leichter eine eigene Meinung über die Inhalte bilden und fundierte Entscheidungen treffen. Die Verordnung schützt dabei sowohl die freie Meinungsäußerung als auch die Informationsfreiheit.

Besonders strenge Anforderungen gelten für das gezielte Ausspielen politischer Werbung im Internet mittels sogenannter Targeting-Verfahren. Was bedeutet Targeting-Verfahren? Diese Methoden ermöglichen die zielgerichtete Ausspielung von Online-Werbebotschaften an Personengruppen basierend auf deren demografischen Daten, politischen Interessen oder Verhaltensweisen. Solche Daten werden zuvor im Hintergrund durch Werbenetzwerke mittels Tracking-Technologien erhoben und ausgewertet. Diese Art von Werbung birgt vor allem vor politischen Wahlen Risiken für die freie Meinungsbildung und die Demokratie, da man möglicherweise nur noch Werbeanzeigen sieht, die ihre bestehenden Ansichten bestätigen.

Der EU-Gesetzgeber sieht in solchen datenbasierten Targeting- und Schaltungsmechanismen erhebliche Missbrauchsrisiken. Deshalb sind sie nur unter engen Voraussetzungen erlaubt: Der Verantwortliche muss die verwendeten Daten unmittelbar bei den betroffenen Personen selbst erhoben haben, und diese müssen ausdrücklich darin eingewilligt haben, dass ihre Daten für politische Werbung genutzt werden. Besonders sensible Daten – etwa Informationen, aus denen sich die politische Meinung ableiten lässt – dürfen nicht zur Erstellung von Profilen eingesetzt werden. Ebenso tabu sind Daten von Minderjährigen, die das in den Mitgliedstaaten geltende Wahlalter voraussichtlich erst innerhalb des kommenden Jahres erreichen.

Für die Überwachung und Durchsetzung der unmittelbar anwendbaren TTPW-VO sind in erster Linie die nationalen Behörden zuständig. Die Verordnung enthält nur Rahmenvorgaben zu Zuständigkeiten und Sanktionen; die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch nationales Recht. In Deutschland liegt hierzu ein Referentenentwurf vom 25. Juli 2025 vor. Vorgesehen sind unter anderem Zuständigkeiten für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, die – auch für die Verordnung über digitale Dienste zuständige – Koordinierungsstelle für digitale Dienste sowie die Bundeswahlleiterin.

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