Aschau – Im zweiten Prozess um den Tod von Hanna Wörndl im Amtsgericht in Laufen saß er als Dauergast im Publikum: Manfred Genditzki. Ist seine Millionen-Einigung mit dem Freistaat ein Fingerzeig darauf, was Sebastian T. an Geld erwarten kann? Manfred Genditzki saß 13 Jahre unschuldig im Gefängnis. Er wird nun mit über einer Million Euro entschädigt.
Fall Hanna: Gibt es mehr
als warme Worte?
Und Sebastian T.? Vor sechs Wochen, am 25. November, endete der Hanna-Prozess für ihn mit einem Freispruch. Mehr noch: Der wegen Mordes angeklagte junge Mann (23) hörte aus dem Mund der vorsitzenden Richterin Heike Will Worte der Sympathie und des Zuspruchs. Das Rechtssystem habe ihm „großes Unrecht“ angetan, sagte Will. „Wir möchten uns, als Teil dieses Rechtssystems, bei Ihnen entschuldigen.“
Gibt es für den freigesprochenen Aschauer mehr als warme Worte? Die jüngste Einigung im Fall Genditzki gibt Anlass für Spekulationen. Manfred Genditzki hatte wegen angeblichen Mordes an einer Seniorin 13 Jahre unschuldig hinter Gittern gesessen. Verteidigerin Regina Rick hatte die Wiederaufnahme seines Prozesses erreicht – und schließlich den sensationellen Freispruch für Genditzki. Das Münchner Gericht entschied seinerzeit: Es war ein Unfall, kein Mord. Der Freistaat lässt dem juristischen Erfolg für Genditzki und Rick nun Geld folgen: 1,3 Millionen Euro wird der 65-Jährige als Entschädigung erhalten. Allerdings ist das Geld nach Angaben des Justizministeriums zu versteuern. Und Kosten für Anwälte sind auch noch offen.
Darf Sebastian T. ebenfalls mit mehr Geld rechnen? 70.950 Euro dürfte er allein für zweieinhalb in U-Haft verbrachte Jahre erhalten, 75 Euro für jeden der 946 Tage in der JVA Traunstein. Doch wird diese Summe absehbar nicht ausreichen, um auch nur die Kosten für die beiden renommierten Anwälte Rick und Georg zu begleichen.
Sebastian T. kann aber hoffen. Denn das bayerische Justizministerium zeigt sich in seiner Mitteilung zu der Einigung mit Genditzki selbstkritisch: „Es ist eine unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen, dass er zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird.“ Rechtsprechung bedeute eine „enorme persönliche Verantwortung“. Jeder, der diese Verantwortung trage, müsse sich dessen bewusst sein und ihr „bestmöglich gerecht“ werden.
Auch setzt sich Bayern seit einigen Jahren im Bund dafür ein, dass die Haftentschädigung höher ausfällt, mit künftig 100 statt 75 Euro. Sebastian T. werde allerdings nach dem aktuell geltenden Satz entschädigt, teilte das Ministerium auf OVB-Anfrage mit. Bis Oktober 2020 wäre die Entschädigung übrigens noch geringer ausgefallen – mit 25 Euro pro Tag.
Verteidigung
wird klagen
Regina Rick teilte dem OVB mit, dass man neben der Haftentschädigung auch Ausgleich des entgangenen Gehalts beantragen werde. Außerdem werde man am Landgericht Traunstein auf Amtshaftung klagen. Auf dem Wege der Amtshaftung entschädigt der Staat Bürger, die durch Fehler oder Versäumnisse von Beamten Schaden erlitten haben, egal ob fahrlässig oder vorsätzlich. „Dieses Verschulden sehe ich vor allem bei der Polizei”, sagt die Münchner Verteidigerin.
Sie räumt gegenüber dem OVB überdies mit einem Irrtum auf. Gelegentlich war in anderen Medien zu lesen, die Verteidigung wolle Richterin Jacqueline Aßbichler, Vorsitzende im ersten Verfahren am Amtsgericht Traunstein, persönlich zur Verantwortung ziehen, sie gar persönlich haftbar machen.
Regina Rick sagt jedoch: „Das habe ich nie angekündigt.” Was anderes seien eventuelle disziplinarische Maßnahmen, etwa vom Justizministerium aus. Doch „darauf habe ich keinen Einfluss”.