Stockente unter Trampolin eingesperrt

von Redaktion

Frau wegen illegaler Tierhaltung verurteilt

Chiemsee – Auf einer Chiemsee-Insel hat eine Frau eine männliche Stockente im Garten gehalten – eingezäunt unter einem Trampolin. Die Halterin aus der Gemeinde Chiemsee ist nun wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen das Jagd- und Naturschutzrecht zur Zahlung von 6.000 Euro verurteilt worden, wie das Amtsgericht Rosenheim mitteilt. Ein Strafbefehl über 60 Tagessätze sei rechtskräftig.

Laut Polizei ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Wildtiere ohne Genehmigung zu fangen und zu halten. Wildenten, zu denen auch die in Deutschland weit verbreiteten Stockenten zählen, gehören demnach zu den jagdbaren Vogelarten. Das Halten dieser Tiere ist nur mit einer jagdrechtlichen Erlaubnis zulässig.

Die Frau hatte laut Polizei den Erpel mehr als ein Jahr lang unter den nicht artgerechten Umständen in dem Garten gehalten. Im Sommer 2024 sei das „augenscheinlich nicht gesunde“ Tier nach einer Kontrolle mit Experten des Veterinäramts zu einem Tierarzt gebracht worden. Der Erpel habe nicht mehr in freier Wildbahn leben können und sei deshalb eingeschläfert worden. dpa

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