Alte Führerscheine verlieren Gültigkeit

von Redaktion

Landkreis erinnert an Umtauschfristen

Rosenheim – Der Landkreis Rosenheim treibt den Umtausch alter Führerscheine weiter voran. Wie die Führerscheinstelle mitteilt, sind seit Montag alle Kartenführerscheine ungültig, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Fahrerlaubnisinhaber behalten ihre Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen, lediglich das Dokument ist abgelaufen und muss ersetzt werden. Papierführerscheine von Personen mit Geburtsjahr ab 1953 mussten bereits bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht werden. In einer zweiten Phase sind nun – gestaffelt nach Ausstellungsjahr – alle Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2033 zu ersetzen. Für Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 gilt eine Frist bis 19. Januar 2027.

Der Umtausch kann im Verkehrszentrum des Landratsamtes Rosenheim nach vorheriger Online-Terminvereinbarung oder online über die Webseite des Landkreises beantragt werden.

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