Missbrauch zog sich „über Generationen“

von Redaktion

Ein Traunsteiner (54) freundete sich mit zwei Familien an und missbrauchte deren Söhne über zwei Generationen hinweg. Er stellte Kinderpornos der Taten ins Internet. Das brachte die Ermittler auf seine Spur. Nun wurde der Mann vom Traunsteiner Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Traunstein – Es sind zwei Brüderpaare, die wiederum miteinander verwandt sind – und sie teilen ein Schicksal: Sie wurden im Kindesalter von einem heute 54-jährigen Mann aus Traunstein sexuell missbraucht. Nun war der Handwerker vor dem Traunsteiner Landgericht angeklagt: wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Kinderpornografie. Denn zum Teil filmte der Angeklagte die Taten auch noch und stellte sie ins Internet. Die Taten ereigneten sich in Ruhpolding, Traunstein, Siegsdorf und Grabenstätt. Der Mann war geständig und muss jetzt für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

„Es zog sich
über Generationen“

Das ältere Brüderpaar ist inzwischen längst erwachsen. Zwischen 2002 und 2008 wurden die beiden missbraucht, beginnend, als beide noch im Grundschulalter waren. Der Angeklagte lernte sie in einem Nachbarschaftsverhältnis kennen: „Er war seit vielen Jahren ein guter Freund der Familie, hatte eine Vertrauensposition“, so der Vorsitzende Richter Andreas Bartschmid.

Der Angeklagte ging mit den Buben in den Wald, zum Angeln, machte Ausflüge – und schließlich durften sie auch bei ihm übernachten. Bei ihm zu Hause passierten die meisten Missbrauchsfälle.

„All die Jahre hatte ich es verdrängt. Jetzt kommt es wieder hoch“, sagte der Ältere der beiden vor Gericht unter Tränen. Wie könne man so etwas nur über 20 Jahre betreiben und eine ganze Familie damit „durcheinanderhauen“, fragte er sich. Denn: Knapp 20 Jahre später, ab 2021, wurden auch die beiden Neffen zum Opfer des Traunsteiners.

Niemand erfuhr zwischenzeitlich von den Taten. Und auch zu dieser Familie entwickelte der 54-Jährige ein gutes Verhältnis. Mindestens drei Fälle waren es, in denen sich der Angeklagte dann auch an dem jüngeren Brüderpaar aus der nächsten Generation verging. Auch jene Buben waren dabei im Grundschulalter. „Es zog sich über mehrere Generationen“, erklärte Richter Bartschmid.

Hinweise auf ein
fünftes Opfer

Der jüngste Bub hat mit einem schweren Trauma zu kämpfen, berichtete die Mutter vor Gericht: „Er eckt an, hat Wut in sich, ist gegenüber allen Erwachsenen misstrauisch. Das sind alles Auswirkungen davon.“ Und: Sie glaubt, auch noch einen weiteren Buben zu kennen, der vom Angeklagten missbraucht wurde.

Dieser Verdacht bestätigte sich in der Verhandlung. Staatsanwältin Franziska Mitterer berichtete von Ermittlungen wegen eines weiteren Geschädigten. Eine Anklage gibt es noch nicht, aber auch diese Taten – wohl aus dem Jahr 2022 – räumte der 54-Jährige direkt ein. Weitere Details dazu wurden nicht bekannt.

„Sorry, mir tut es selbst leid. Ich hoffe, ihr kommt damit klar und dass die Zukunft nicht zu traumatisch wird für euch“, richtete sich der Traunsteiner an die Nebenkläger, die von Rechtsanwalt Michael Vogel vertreten wurden. Es war die erste Entschuldigung überhaupt.

Bei der Mutter der jüngsten Buben stieß er damit auf taube Ohren: „Das war heute zu spät. Hätte er es ernst gemeint, wäre die Entschuldigung früher gekommen.“

Der Angeklagte wuchs im Landkreis München auf und zog 1993 in den Chiemgau. Probleme mit Alkohol, Drogen oder psychischen Krankheiten hätte er nie gehabt. Ein schlechtes Gewissen sei „nicht so da gewesen“, gestand der Mann – erst seit der Wohnungsdurchsuchung am 19. April 2024, als er noch in Grabenstätt lebte.

Späte Entschuldigung
des Angeklagten

Die Behörden kamen ihm auf die Schliche, weil er Aufnahmen der Missbrauchstaten ins Internet stellte. Der erste Hinweis ans Bundeskriminalamt kam vom Heimatschutzministerium der Vereinigten Staaten. Der Titel eines Buches, das im Hintergrund im Wohnzimmer des Angeklagten zu sehen war, war in deutscher Sprache. Das bayerische Landeskriminalamt fand dann Hinweise, die auf einen der heute erwachsenen Geschädigten zutrafen, zog die Schlüsse und deckte all die Fälle auf.

Auf den Computern des Traunsteiners fand man dann auch die Kinderpornos. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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