Aschau/Traunstein – Eine „an Boshaftigkeit nicht zu überbietende menschenverachtende Darstellung“ und „schlicht geheuchelt“: Im Schlagabtausch um die Zukunft der „Residenz Winkler“ schenkten die Anwälte einander nichts. Das bessere Ende haben nun die Vertreter von Alexander Winkler, dem Geschäftsführer der „Residenz“. Das Landgericht Traunstein hat entschieden: Alexander behält seinen Sitz in der „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR), die über Immobilie und Grund der „Residenz“ gebietet.
Streit in Aschau: Wem
gehört die Residenz?
Wem gehören Hotel und Restaurant? Sitzt der aktuelle „Residenz“-Geschäftsführer Alexander Winkler, Sohn aus erster Ehe, zu Recht in der GbR? Oder darf künftig Heinz Winklers Lieblingssohn Constantin – der Sohn mit Denise – die Schlüsselrolle einnehmen? Darum ging es. Am gestrigen Donnerstag hat sich Richterin Dr. Teresa Winner klar geäußert: Alexander Winkler sitzt zu Recht an der Seite seiner Mutter Evi in der GbR. Er bleibt damit Mitinhaber der Immobilie. Heißt im Umkehrschluss: Constantin bleibt außen vor.
Die Folgen in diesem Streit zwischen Halbbrüdern sind gravierend. Schließlich wäre nicht auszuschließen gewesen, dass Constantin mehr Geld von seinem „Mieter“ Alexander verlangt. Das Schicksal des Gourmettempels am Kirchplatz in Aschau hätte am seidenen Faden gehangen.
Um den Streit und sein Finale zu verstehen, muss man bis 2010 zurückgehen. In diesem Jahr trennte sich Heinz Winkler von seiner ersten Frau Elfriede, genannt „Evi“. Die kehrte aber einige Jahre später in die „Residenz“ zurück, um im gemeinsamen Betrieb mitzuarbeiten.
Ihr Wunsch: eine Einigung nach der Trennung. Evi erklärte sich bereit, auf den „Zugewinnausgleich“ zu verzichten, also auf ihre Hälfte des Gewinns, den das Paar in den Jahren seiner Ehe verbucht hatte. Dabei dürfte es um einige Millionen gegangen sein.
Heinz Winkler wiederum erklärte sich bereit, den gemeinsamen Sohn Alexander zur Nachfolge in der Geschäftsführung zu bestimmen. Darauf einigten sich die beiden im Jahre 2014. Diese Einigung: Sie betraf nach Ansicht des Landgerichts das Geschäft, nicht die Erbschaft. Es habe sich um eine „rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel“ gehandelt, heißt es in der Begründung. Das Gericht sah es ebenso als erwiesen an, dass das Dokument der Vereinbarung echt und nicht etwa gefälscht sei.
„Wir haben jetzt eine Entscheidung, dass die Kernfamilie Winkler, Alexander mit seiner Mutter, wieder über das Eigentum an der Immobilie verfügen“, sagte Prof. Dr. Rolf Bietmann als Vertreter von Evi und Alexander Winkler auf Anfrage des OVB. „Das ist eine gute Nachricht für die Gastronomie in Aschau.“ Das OVB erreichte Alexander Winkler – die „Residenz“ macht noch bis 28. Ferien – im Urlaub. Er klang erleichtert. „Eine sehr schöne Entscheidung, darauf hatten wir gehofft“, sagte er. Man habe in den vergangenen Monaten einiges erreicht. Nun könne man den Weg weiterverfolgen.
Im Fokus der
Feinschmecker
Heinz Winkler rückte Aschau im Chiemgau ab 1991 in den Fokus der Feinschmecker. In seiner „Residenz“ vereinte er Raffinesse und Bodenständigkeit, und das auf höchstem Niveau und mit durchschlagendem Erfolg: Winkler erkochte nicht nur zwei Michelin-Sterne, sondern auch ein Vermögen.
Er galt als einer der wohlhabendsten Köche in Deutschland, als er am 28. Oktober 2022 im Alter von 73 Jahren an Organversagen starb. Seitdem gibt es immer wieder Turbulenzen – in der Familie schwelt der Streit ums Millionenerbe, das Immobilien in Aschau und Mallorca umfasst. Kürzlich unterlag Witwe Daniela Winkler, die ihr Wohnrecht in der Luxusvilla Winklers in Aschau verlor und Miete nachzahlen muss.
Ob nun Ruhe einkehrt? Bis Redaktionsschluss war nicht bekannt, ob die Gegenseite Rechtsmittel einlegt. Constantins Anwalt Maximilian Ott war nicht zu erreichen.