Oberaudorf/Brannenburg/ Bayrischzell – In der vergangenen Motorradsaison herrschte ein ungewöhnliches Bild am Sudelfeld vor. Denn kaum Motorradfahrer waren auf der beliebten Strecke zu sehen. Ursache dafür ist die einseitige Streckensperrung für Biker, die seit dem 30. April gilt. Zwei Jahre soll diese getestet werden. Begründet wurde der Schritt seitens des Rosenheimer und des Miesbacher Landratsamtes mit den hohen Unfallzahlen am Sudelfeld.
Während manch Anwohner angesichts dieser Maßnahme aufatmet, zeigen sich zahlreiche Biker empört. „Wir lassen uns das nicht gefallen“, kündigte Rainald Mohr, Vorstandsmitglied beim Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM), bereits im Sommer an.
Am 20. September taten dann rund 2000 Biker auf einer vom BVDM organisierten Demo ihren Unmut kund. Doch damit hat sich der Widerstand noch nicht erledigt. Der Verband zieht gegen die Sperrung vor Gericht. Inzwischen ist die Klageschrift ausformuliert. Die Anwälte des Verbandsvertreters haben sich durch diverse Akten gearbeitet – und das Ergebnis stimmt Rainald Mohr optimistisch. „Wir gehen davon aus, dass wir diese Klage gewinnen werden und können, sonst hätten wir die Klage nicht eingereicht“, sagt er auf OVB-Anfrage. Denn: „Die Aktenlage ist nicht so, dass man davon ausgehen darf, dass das alles absolut ordentlich verlaufen ist.“
Die einseitige Sperrung am Sudelfeld schränkt alle Motorradfahrer ein. Nicht nur die, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Das sei laut BVDM und dessen Anwälten unverhältnismäßig. „Besonders im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Maßnahme sehen wir erhebliche Defizite. Mildere Mittel, insbesondere Geschwindigkeitskontrollen, wurden nicht ausreichend geprüft“, sagt Christina Frühe von der zuständigen Anwaltskanzlei Göhmann aus Berlin.
„Natürlich wurden ein paar Kontrollen durchgeführt und Rüttelstreifen aufgebracht – die bewirken allerdings nichts“, sagt auch Mohr. Das habe man Rosenheims Landrat Otto Lederer auch bei der Demonstration im September erläutert. Trotz des Grolls über die Sperrung rechnet er es dem Landrat aber sehr hoch an, dass er sich bei der Veranstaltung der Diskussion gestellt habe, sagt Mohr dem OVB.
„Die Strecke wird durch die vielen scharfen Kurven so gefährlich“, schildert Mohr die Situation. Dabei bestehe die große Gefahr, dass sowohl Motorradfahrer als auch Pkw-Fahrer sich überschätzen und die Kurve schneiden. Dies kann Mohr zufolge durch das Anbringen von Mittelleitschwellen – also kleinen Plastik-Schwellen inklusive Baken – verhindert werden. Für den Verband und dessen Anwälte ist klar: Die zuständigen Landratsämter haben nicht genügend anderweitige Maßnahmen getroffen, bevor zur Sperrung gegriffen wurde.
In der Klageschrift wird sogar davon gesprochen, dass Mails und Besprechungsprotokolle aus den letzten Jahrzehnten von Überlegungen gespickt gewesen seien, wie man Motorradfahrer „vergraulen“ könne. Zudem würden die Unfalldaten belegen, dass die überwiegende Mehrheit der Unfälle nicht aufgrund der örtlichen Lage entstanden sei. Vielmehr seien sie auf Geschwindigkeitsüberschreitungen oder die Missachtung des Rechtsfahrgebots zurückzuführen. Entsprechende Mittel der allgemeinen Verkehrsüberwachung seien vor der Sperrung nicht ausreichend durchgeführt worden, argumentieren die Anwälte.
„Ich verstehe, dass es für eine Behörde – in diesem Fall das Landratsamt Rosenheim – sehr zeitaufwendig und kostenintensiv ist, diese Maßnahmen im Vorfeld alle sauber abzuarbeiten“, sagt Mohr. „Aber so ist das nun mal in einem Rechtsstaat.“ Dementsprechend wird letztlich wohl das Verwaltungsgericht München entscheiden müssen, ob die einseitige Sperrung für Motorradfahrer am Sudelfeld rechtens ist oder nicht.
Sollte die Sperrung aufgehoben werden, könnte das Urteil auch eine gewisse Signalwirkung haben, weiß Mohr. Schließlich wurde bereits die beliebte Strecke am Kesselberg für Biker gesperrt. Das weiß auch die anwaltliche Vertretung des BVDM. „Den Motorradfahrern ist es wichtig, die Voraussetzungen für eine solche Sperrung grundsätzlich gerichtlich klären zu lassen“, erklärt Frühe. „Streckensperrungen dürfen nicht dazu führen, dass für Motorradfahrer ein besonderes, eingeschränktes Straßennetz entsteht.“
Auch sie hält die Klage für aussichtsreich. „Die Streckensperrung ist für die rechtstreuen Motorradfahrer diskriminierend“, macht sie deutlich. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig, da der Anteil der „Raser“ verhältnismäßig gering sei.