Traunstein/Grassau – Am Ende war die Nachricht keine echte Überraschung mehr für den Vater des 35 Jahre alten Mannes, der bei einem Polizeieinsatz am 7. Dezember 2024 in Grassau-Mietenkam ums Leben kam. Am vergangenen Mittwoch teilte die Staatsanwaltschaft Traunstein offiziell mit, dass die Ermittlungen gegen den Schützen eingestellt werden. Der Polizist, der den einzigen und tödlichen Schuss abgab, habe in Notwehr gehandelt. Es gebe auch nach über einjährigen Ermittlungen „keinen Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat“.
Vater setzte
Belohnung aus
Der Vater des verstorbenen Mannes sieht das allerdings immer noch anders – nicht umsonst hatte er zusätzlich zur gemeinsamen Strafanzeige der Eltern zum einjährigen Todestag eine Belohnung von 50.000 Euro für Hinweise zur Tat ausgelobt. Auch jetzt stockt seine Stimme, als er die neuen Entwicklungen kommentieren soll. „Es ist der Hammer, dass es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt und die Beamten wenigstens ins Kreuzverhör genommen werden. Der Polizei-Einsatz hätte so nie stattfinden dürfen“, sagt der Mann dem OVB. Ihn treibt immer noch die Frage um, warum seinem Sohn sofort ins Herz geschossen wurde, als er mit dem Messer in der Hand aus der Wohnung stürmte: „Warum hat man ihm nicht auf die Beine geschossen?“ Die Staatsanwaltschaft erklärt das so: „Wegen der kurzen Reaktionszeit war es dem Beamten ebenso wenig möglich, den Schusswaffengebrauch noch anzudrohen wie einen Warnschuss abzugeben. Für ihn war es angesichts des Heranstürmens des Geschädigten mit erhobenem Messer nicht mehr möglich, einen gezielten Schuss auf dessen Beine abzugeben. Zudem wäre selbst bei einem Beintreffer nicht zu gewährleisten gewesen, dass der Geschädigte den Polizeibeamten trotz Verletzung nicht noch erreichen und ihm mit dem Messer schwere oder tödliche Verletzungen beibringen kann.“
Ein Punkt bewegt den Vater allerdings noch mehr: „Ich bin empört, dass vor dem Polizei-Einsatz kein Versuch der Deeskalation gemacht wurde. Wieso glauben sie dem depressiven Sohn und nicht der Mutter?“ Der später getötete, bekanntermaßen psychisch kranke Mann hatte bei der Polizei angerufen und erklärt, dass er seine Mutter als Geisel genommen habe. So löste er selbst den folgenschweren Einsatz aus. Telefonische Versuche einer Kontaktaufnahme durch psychologisch geschulte Beamte gab es nicht.
„Als mehrere Polizeibeamte vor Ort waren, wurde auf deren Klingeln die Haustüre geöffnet. Nachdem der Geschädigte seine Mutter zunächst vor sich her in Richtung Haustüre geschoben hatte, ließ er von dieser ab und ging auf einen Beamten zu, der einen Schutzschild trug. Auf diesen Schutzschild wirkte der Geschädigte mit einem Messer ein. Sodann lief er unvermittelt und zielgerichtet mit erhobenem Messer auf die weiteren Polizeibeamten zu, die vor der Haustüre postiert waren“, so Oberstaatsanwalt Dr. Rainer Vietze: „Der auf dem Weg des Geschädigten am nächsten stehende Beamte machte in der sehr dynamischen und gefährlichen Situation von seiner Dienstwaffe mit einem einzigen Schuss Gebrauch, um den Angriff des Geschädigten auf sein Leben oder jedenfalls seine körperliche Unversehrtheit abzuwehren. Der Schuss traf den Geschädigten am Oberkörper und verletzte ihn tödlich.“
Lief an diesem Abend möglicherweise das Drehbuch eines geplanten Selbstmords, eines sogenannten SBC – suicide by cop – ab? Übersetzt heißt das „Suizid durch Polizist“. Die Frage wird wohl nie eindeutig beantwortet werden. Fest steht, dass die Ermittlungen des Dezernats 13 des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) und der Staatsanwaltschaft Traunstein nun abgeschlossen wurden. „Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat nach umfassender Aufklärung des Sachverhalts das Verfahren damit eingestellt. Den Tod des Mannes bedauert die Staatsanwaltschaft ausdrücklich. Ein strafrechtliches Fehlverhalten des Polizeibeamten wurde jedoch nicht festgestellt“, schreibt Oberstaatsanwalt Vietze auf OVB-Anfrage: „Die umfangreiche Überprüfung hat keinen Anfangsverdacht ergeben. Die Abgabe des tödlichen Schusses durch den angezeigten Polizeibeamten war gerechtfertigt, da er in Notwehr gehandelt hat.“ Deshalb sei Paragraf 32 des Strafgesetzbuches anzuwenden.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wurden sämtliche Stellungnahmen der Eltern des Geschädigten und der Zeugen berücksichtigt: „Insbesondere wurden der betroffene Polizeibeamte und die weiteren an dem Einsatz beteiligten Polizeibeamten als Zeugen vernommen. Ebenso ein Nachbar, der das Geschehen ebenfalls wahrgenommen hatte. Zudem wurden die Bodycam-Aufnahmen, die eine Beamtin vor Ort gefertigt hatte, und der aufgezeichnete Notruf des Geschädigten bei der polizeilichen Einsatzzentrale ausgewertet.“ Trotz der ausführlichen Begründung der Staatsanwaltschaft bleiben beim Vater des Getöteten noch viele Fragen offen, deren Beantwortung er in einem Gerichtsverfahren erhofft hatte. Ihm bleibt nun die rechtliche Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens. „In diesem Fall würde das Ganze an die Generalstaatsanwaltschaft München gehen“, erklärt Vietze dem OVB. Zudem wäre noch ein Klageerzwingungsverfahren möglich.
„Finde es verkehrt,
jetzt aufzugeben“
Ob der Vater des Getöteten diese juristischen Möglichkeiten wahrnimmt, will er in den nächsten Tagen mit der Mutter des verstorbenen Mannes und ihrem Rechtsanwalt Michael Vogel abstimmen. „Ich kann jetzt wirklich nicht sagen, wie wir uns gemeinsam entscheiden werden“, so der Mann im OVB-Gespräch: „Aber ich finde es verkehrt, jetzt aufzugeben. Ich habe nicht das Gefühl, dass bei dem Einsatz alles richtig gelaufen ist.“