Rosenheim/Waldkraiburg – Nach mehreren Einbrüchen mussten sich zwei junge Männer aus der Region kürzlich vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim verantworten. Geständig zeigten sie sich nach einem Rechtsgespräch. Die Beweislage war eindeutig.
Laut Anklage wurden einem 26-Jährigen aus Rosenheim und einem 20-Jährigen aus dem Landkreis Mühldorf Diebstahl in Mittäterschaft in drei besonders schweren Fällen, Sachbeschädigung sowie – im Fall des Mühldorfers – zusätzlich Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt. Nach einem Rechtsgespräch, in dem für den Fall eines Geständnisses ein Strafrahmen zwischen einem Jahr und sechs Monaten sowie zwei Jahren in Aussicht gestellt worden war, räumten beide Angeklagten den Tatvorwurf umfassend ein.
Autodiebstahl
mit hohem Schaden
Demnach drangen die beiden jungen Männer in der Nacht vom Mittwoch, 21., auf Donnerstag, 22. August 2024, in das Autohaus Gruber in Waldkraiburg ein. Um sich Zutritt zu verschaffen, schlugen sie ein Loch in eine Glasscheibe der Waschanlage und gelangten so in den Werkstatt- und Bürokomplex. Anschließend brachen sie mit einem Montiereisen die Zugangstür zum Verkaufsraum auf und entwendeten einen Mazda 5 samt Zündschlüssel im Wert von 35.350 Euro. Der entstandene Sachschaden belief sich auf rund 500 Euro.
Der 20-Jährige erklärte vor Gericht, er sei zum Tatzeitpunkt mittellos gewesen. Konkrete Pläne habe es nicht gegeben, man habe schlicht nach Stehlbarem gesucht. Die Örtlichkeiten habe er aus einer früheren Tätigkeit gekannt – und dann habe man die Gunst der Stunde genutzt. Der Autoschlüssel sei offen auf einem Tisch gelegen. Ohne Ziel sei man mit dem Wagen losgefahren, berichtete der Mühldorfer.
Ermittler hatten
leichtes Spiel
Bereits am nächsten Mittag kam dann „Kommissar Zufall“ ins Spiel, denn die Angeklagten wurden geblitzt und das Bild des Fahrers ergab wichtige Hinweise auf den Täter. Nach der Sache mit dem Blitzer sei klar gewesen, dass man das Auto wieder loswerden müsse, so der 20-Jährige vor Gericht, dem bereits vor der Tat wegen Betäubungsmittelkonsums die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Man sei noch zwei Tage herumgefahren, dann habe man das Auto schließlich gut sichtbar am Flughafen Salzburg abgestellt. „Ich bin einfach mit“, bestätigte der Rosenheimer die Darstellung seines Mitangeklagten.
Der Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Waldkraiburg schilderte, dass die Täter insgesamt sehr unbedacht vorgegangen seien. Am Tatort ließen sie unter anderem angetrunkene Wasserflaschen mit verwertbarer DNA zurück. Zudem loggte sich einer der Angeklagten mit seinem Mobiltelefon im Fahrzeug ein. Auf dem Blitzer-Foto sei der Fahrer eindeutig zu erkennen gewesen.
Weitere Taten
in der Region
Die Einbruchserie war damit noch nicht beendet. Am Sonntag, 3. November 2024, drangen die beiden in einen Lagerraum in Stephanskirchen ein und entwendeten 55 Euro aus einer Kaffeekasse. Auch hier kamen ihnen ihre Ortskenntnisse zugute.
Überführt wurden sie unter anderem durch Aufnahmen einer Wildtierkamera, die der Firmeninhaber nach Auffälligkeiten im Vorfeld installiert hatte, wie ein Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Rosenheim berichtete.
Schließlich setzten zivile Einsatzkräfte dem Treiben ein Ende, als sie die Angeklagten in Rosenheim auf frischer Tat beim Versuch ertappten, ein Mountainbike zu stehlen. „Wir waren schon lange unterwegs und müde, deshalb wollten wir mit dem Fahrrad heimfahren“, gab der 20-Jährige als Erklärung an.
„Erhebliche
kriminelle Energie“
Auf Empfehlung der Jugendgerichtshilfe wurde beim jüngeren Angeklagten Jugendstrafrecht angewendet. Aufgrund seiner familiären Situation seien Reifeverzögerungen nicht auszuschließen.
Für Staatsanwalt Fiedler war der Schuldspruch eindeutig: Die Angeklagten hätten eine erhebliche kriminelle Energie gezeigt, seien jedoch voll geständig gewesen. Eine Gesamtfreiheitsstrafe beziehungsweise Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren sei tat- und schuldangemessen. Zusätzlich beantragte er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie für den 20-Jährigen eine verbindliche Drogenberatung.
Die Verteidiger Raphael Botor und Andreas Leicher plädierten jeweils auf ein Jahr und sechs Monate. Ihre Mandanten hätten aus finanzieller Not gehandelt, inzwischen hätten sich ihre Lebensumstände stabilisiert. Es bestehe eine günstige Sozialprognose, zudem habe das Geständnis eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart. Die Arbeitsauflage hielten beide Verteidiger für akzeptabel.
Bewährungsstrafen
für beide Angeklagte
Das Jugendschöffengericht verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Alle Taten seien gemeinschaftlich begangen worden, Unterschiede in den Tatbeiträgen habe es nicht gegeben. Beim 20-Jährigen seien zwar weiterhin schädliche Neigungen erkennbar, gleichzeitig zeichne sich jedoch eine positive Entwicklung ab. Der 26-Jährige habe aufgrund seiner psychischen Erkrankung andere Herausforderungen zu bearbeiten, sei aber gut in einer Wohngruppe untergebracht. Eine Strafaussetzung zur Bewährung sowie die Ableistung gemeinnütziger Arbeit seien für beide Angeklagten möglich, so Richter Marco Bühl in seiner Urteilsbegründung.