Der große Schock nach einem Sturz

von Redaktion

Eine 86-jährige Frau stürzt und wird in einer privaten Arztpraxis erstversorgt. Obwohl sie Kassenpatientin ist und keinen Behandlungsvertrag unterschreibt, erhält sie kurz darauf eine hohe Rechnung. Daraufhin entbrennt ein Streit um die Bezahlung zwischen der Seniorin und der Praxis.

Chiemgau – Barbara Untermayer sitzt an ihrem Küchentisch und erzählt eine Geschichte, die die 86-Jährige auch Monate danach noch sichtlich wütend macht. Es ist ein Freitag im September 2025. Nach einem Arzttermin will sie sich in einem Ort in der Chiemsee-Region noch ein paar Schaufenster anschauen und übersieht dabei eine kleine Bordsteinkante. Sie stürzt auf den Kopf. „Ich hatte eine weiße Hose an, alles war voll Blut“, berichtet sie im Gespräch mit dem OVB.

Behandlung
in der Praxis

Besorgte Passanten eilen sofort herbei und wollen der Seniorin helfen. Darunter ist auch eine Frau, die sie gleich unterhakt und Hilfe in einer nahegelegenen Arztpraxis anbietet. „Alles war voll Blut, da sagst du nicht Nein“, so Untermayer. Der Arzt setzt sie auf einen Stuhl, leuchtet ihr in Auge, Nase und Ohren. Die Wunde wird gereinigt, ein Pflaster aufgeklebt.

Die Anweisung des Doktors ist klar: Barbara Untermayer soll in eine Klinik. Doch die grauhaarige Frau hat in ihrem Leben schon viel schlimmere Dinge überstanden, fühlt sich so weit in Ordnung und weigert sich: „Ich habe gesagt: Ich gehe nicht in die Klinik, ich will auf meine Enkelin warten, die mich mit dem Auto abholt.“

Das dauert einige Zeit, denn die junge Frau ist beim Friseur. Bevor Barbara Untermayer die Praxis verlässt, bittet die Arzthelferin noch um die Krankenversicherungskarte der Kassenpatientin. Barbara Untermayer händigt sie ihr aus und gibt sogar ein kleines Trinkgeld für die Hilfe. Dann befördert sie ihre Enkelin zum Hausarzt. „Dort wurde mein Kinn mit zwei Stichen genäht, ein Pflaster darauf – und gut war es“, so die toughe Seniorin.

Dann kommt
die saftige Rechnung

Das bittere Erwachen liefert der Postbote zwei Tage später daheim an: Eine saftige Rechnung über 137,77 Euro aus der Ersthilfe-Praxis. Darin werden folgende Leistungen abgerechnet: Symptombezogene Beratung, Untersuchung des Organsystems Kopf/Nieren/Gefäße, Binokularmikroskopie Trommelfell/Paukenhöhle, Endoskopie Nasenhaupthöhlen/Nasenrachenraum, Lokalanästhesie tiefe Nasenabschnitte, Sonografie Organ und Folgesonografie maximal drei Organe. „All das angeblich in den zwei Minuten, in denen der Arzt mich angeschaut hatte. Für mich war das keine Ersthilfe, wie sie mir versprochen wurde“, so die Seniorin: „Mir geht es dabei nicht um das Geld, mir geht es ums Prinzip.“

Barbara Untermayer ruft daraufhin in der Praxis an und erklärt, dass sie die Rechnung nicht bezahlen wird. Erst in diesem Moment wird ihr nach eigener Aussage gesagt, dass sie in einer Privatpraxis behandelt wurde und ihre Krankenkasse die Rechnung somit nicht bezahlen wird. Die Ersthelfer bestehen der Einwände der 86-Jährigen auf die Bezahlung und schicken wenig später die erste Mahnung. Barbara Untermayer spricht mit einer befreundeten Anwältin. Diese schreibt der Praxis und macht deutlich, dass „ohne Hinweis auf die Privatabrechnung und ohne Unterschrift unter einer Einverständniserklärung keine Zahlungspflicht besteht“.

Barbara Untermayer wendet sich zudem an das OVB. Kernaussage: „Ich bin fassungslos über so viel Dreistigkeit. Wie kann man die Notlage eines älteren, verletzten Menschen so ausnutzen? Ist das der Umgang, den Patientinnen erwarten müssen, wenn sie auf schnelle Hilfe vertrauen?“

Die Zeit vergeht, inzwischen ist es kurz vor Weihnachten: Die zweite Mahnung der Privat-Praxis ist eingegangen.

Das OVB konfrontiert den Arzt daraufhin mit der Erzählung von Barbara Untermayer. Die Antwort kommt wenig später detailliert und deckt sich weitgehend mit der Geschichte der Patientin. „Um circa 12.15 Uhr am Freitag, 19. September 2025 verlässt meine medizinische Assistentin die Praxis und begibt sich auf den Heimweg. In direkter Nähe des Praxiseingangs trifft sie auf mehrere Personen, die um eine ältere Dame bemüht sind, die nach einem Sturz auf den Kopf blutüberströmt vorgefunden wurde. Die Personen suchen nach ärztlicher Hilfe. Meine Assistentin tritt hinzu und bietet die Hilfe an ihrem Arbeitsplatz an und begleitet die Damen in meine Praxisräume, nimmt die Personalien der alten Dame auf und informiert mich über den Vorfall. Ich finde eine Patientin nach Kopfsturz vor, die Platzwunden aufweist und nicht in der Lage ist, ihre medizinische Situation realistisch zu beurteilen und geistig beeinträchtigt erscheint.“

Dem letzten Teilaspekt widerspricht Barbara Untermayer indes vehement – sie sei jederzeit Herr ihrer Sinne gewesen und habe ja auch den Weg zur Praxis mit Hilfe allein zurücklegen können. Der Arzt trifft nach eigener Aussage „die Entscheidung, unverzüglich lebensbedrohende Komplikationen durch eine Untersuchung auszuschließen und die Patientin zur chirurgischen Weiterversorgung im ortsansässigen Krankenhaus versorgen zu lassen.“ Doch diese habe gegen seinen ärztlichen Rat dieses Procedere abgelehnt.

„Auf weitere Formalitäten, wie die Unterschrift unter einen Behandlungsvertrag habe ich aufgrund der dringlichen, medizinischen Situation verzichtet. In der Folge stellte ich eine Privatrechnung, die einen Bruchteil der normalen GOÄ-Rechnung ausmacht, da ich wusste, dass die Patientin GKV versichert ist“, so der Arzt weiter.

„Lächerliche Provokationen
der Patientin“

Auf die darauf folgende Intervention von Barbara Untermayers Rechtsanwältin, die die Rechnung als nichtig ansieht, da kein Behandlungsvertrag unterzeichnet wurde, reagiert der Arzt wie folgt: „Ich antwortete ihr, dass ich keine gerichtlichen Schritte zum Eintreiben der Rechnung anstrengen werde, die Rechnung jedoch aus moralischen Gründen aufrecht erhalte.“ Zudem kündigt der Arzt in dem Schreiben an das OVB an, dass er sich juristische Schritte vorbehalte, „sollten die haltlosen wie lächerlichen Provokationen der Patientin nicht enden“. Schlussendlich kündigt der Arzt gegenüber dem OVB eine Lösung für die vertrackte Situation an: „Meine GOÄ-Rechnung werde ich stornieren und stattdessen über den Notfallfundus der GKV abrechnen.“

Damit bleibt Barbara Untermayer nun nach langem Hin und Her die Zahlung der umstrittenen Rechnung von 137,77 Euro erspart. Barbara Untermayer sagt dazu: „Ich hoffe, dass mein Erlebnis andere warnt – und dass solche Fälle öffentlich werden, damit Patientinnen, besonders ältere, künftig besser geschützt sind.“

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