Emmerting – Der plötzliche Tod von Emmertings Bürgermeister Stefan Kammergruber (48) erschüttert weiter die Gemeinde und die Region. Überschattet wird die Tragödie durch strafrechtliche Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg.
Datenträger
wurden sichergestellt
Nur wenige Tage vor dem Tod von Stefan Kammergruber, der in der Nacht auf vergangenen Mittwoch tot aufgefunden worden war, hatte es bei ihm eine erneute polizeiliche Durchsuchung gegeben, bestätigt die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen den Polizeieinsatz. Am 27. Januar war ein entsprechender Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg umgesetzt worden, teilt Pressesprecher Dr. Daniel Hader weiter mit.
Der Oberstaatsanwalt erklärte, bei dieser Durchsuchung seien Datenträger sichergestellt worden. Gegen Kammergruber sei wegen des Anfangsverdachts des Besitzes kinderpornografischer Inhalte ermittelt worden.
Die Durchsuchung am 27. Januar war demnach die zweite im Hause des Bürgermeisters. Eine erste Durchsuchung sei von der bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg ansässigen Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) beauftragt worden. Dabei seien ebenfalls private Datenträger des 48-Jährigen sichergestellt worden. Daraus hätten sich Hinweise auf einen Anfangsverdacht in Bezug auf den Besitz von kinderpornografischen Inhalten ergeben.
„Standen ganz am Anfang
der Ermittlungen“
Worum es bei den ursächlichen Ermittlungen in Bezug auf das Gesundheitswesen ging, dazu gibt die Generalstaatsanwaltschaft keine Auskunft.
Der Oberstaatsanwalt betont jedoch mit Nachdruck zur zweiten Durchsuchung und den Ermittlungen zu den auf Datenträgern gefundenen Inhalten: „Wir befanden uns ganz am Anfang unserer Ermittlungen. Es war keine Anklage erhoben worden.“
Das Ermittlungsverfahren gegen Kammergruber gelte als nicht abgeschlossen und werde jetzt als Folge seines Todes eingestellt, erklärt Dr. Daniel Hader zum weiteren Ablauf. Die Ungewissheit wird deshalb womöglich bleiben.
In der 4.000-Einwohner-Gemeinde waren die Ermittlungen trotz des Polizeieinsatzes nicht bekannt gewesen, heißt es aus Kreisen der Bürgerschaft und des Umfelds. Zweiter Bürgermeister Siegfried Ribesmeier hatte bereits am Wochenende vor Vorverurteilungen und Spekulationen gewarnt. Es gilt die Unschuldsvermutung.