Rosenheim – Der Schreck dürfte riesengroß gewesen sein: Am vergangenen Sonntag gegen 3 Uhr morgens wurde ein 51-Jähriger in seinem Fürstätter Wohnhaus von Geräuschen geweckt. Und die kamen, wie sich schnell herausstellte, von zwei vermummten Einbrechern (wir berichteten). Als er die maskierten Personen ansprach, ergriff einer der beiden die Flucht. Der andere geriet mit dem Bewohner in ein heftiges Gerangel, ehe er auch aus dem Haus flüchten konnte. Bei der Auseinandersetzung zog sich der 51-Jährige leichte Verletzungen zu.
Einen dringend Tatverdächtigen konnte die Polizei nur wenige hundert Meter entfernt vom Tatort vorläufig festnehmen. Die Überraschung: Es handelte sich um einen gerade einmal 14 Jahre alten Bub. Gegen ihn und den bislang unbekannten Mittäter ermittelt jetzt das Fachkommissariat 2 der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim wegen Einbruchdiebstahls und Körperverletzung.
Doch wie geht man bei der Polizei damit um, wenn sich der vermeintliche Täter plötzlich als Kind, beziehungsweise Jugendlicher entpuppt? „Bei Minderjährigen ist eine Mitnahme nicht immer erforderlich“, erklärt Daniel Katz, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd (PPOBS). „Manchmal kann man auch am Ort des Geschehens die Eltern informieren.“ Anschließend werde mit den Eltern besprochen, wie mit dem Kind weiter vorgegangen wird – und sofern alle einverstanden sind, kann das Kind dann auch wieder von der Polizei entlassen werden. Anders sieht es allerdings aus, wenn eine Inobhutnahme durch das Jugendamt nötig ist. Das sei im Einzelfall vom Zustand des Kindes abhängig.
Die Polizei behandelt in Fällen wie diesen vorrangig die Straftat. Mit der Frage, warum ein 14-Jähriger um 3 Uhr nachts alleine draußen unterwegs ist, beschäftigt sich dann das Jugendamt. Dieses wird schließlich von der Polizei eingebunden, erklärt Katz. Wenn möglich, führt aber auch die Polizei mit Kind und Eltern ein Gespräch zur Gefahrenabwehr, in dem auf den Jugendschutz hingewiesen wird.
Die Zahl der Kinder (unter 14-Jährige) und Jugendlichen (14- bis 18-Jährige) unter den Tatverdächtigen ist laut dem Sicherheitsbericht des PPOBS in beiden Gruppen zwar zurückgegangen (-7,5 Prozent bei Kindern, -15,1 Prozent bei Jugendlichen). Ausgeblieben sind die Taten allerdings nicht gänzlich. Bei den 33 Wohnungseinbruchsdiebstählen, die 2024 im Bereich des PPOBS verübt wurden, waren in 21,4 Prozent der Fälle die Tatverdächtigen Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende.
Nach dem zweiten, noch flüchtigen Täter sucht die Polizei weiterhin. Der 51-jährige Bewohner beschrieb ihn als jungen Mann, circa 1,85 Meter groß, mit langen dunklen Haaren, die zum Zopf gebunden waren. Er trug eine dunkle Jacke sowie eine dunkle Hose und eine schwarze Mütze, einen schwarzen Schal und schwarze Schuhe. Zeugen werden gebeten, sich unter Telefon 08031/2000 bei der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim oder bei jeder anderen Dienststelle zu melden. Patricia Huber