Mettenheim – Im vergangenen Jahr ist schon für einige Biogasanlagen in der Region der 20-jährige Förderzeitraum mit garantierten Einspeisevergütungen für den von ihnen erzeugten Strom ausgelaufen. Das kommt 2026 und 2027 auf sehr viele Anlagenbetreiber zu. Viele fragen sich nun, ob sie ihre Anlagen künftig noch wirtschaftlich betreiben können oder sie abschalten müssen – selbst solche, die nicht nur Strom erzeugen, sondern die im Blockheizkraftwerk entstehende Abwärme in Wärmenetze einspeisen.
Betreiber brauchen
verlässliche Perspektiven
Wohl deshalb stieß die Veranstaltung „Zukunft Biogas? Wie geht’s weiter?“, die die die Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ELF) der CSU und der Fachverband Biogas kürzlich beim Kreuzerwirt in Mettenheim abhielten, auf so große Resonanz. Rund 250 Teilnehmer waren gekommen, und zwar nicht nur aus dem Landkreis Mühldorf, sondern auch aus den benachbarten Landkreisen.
Gastgeber Matthias Heiml, Mühldorfer ELF-Kreisvorsitzender und selbst Rindermäster, freute sich über den Zuspruch. „In den letzten Jahren hat die Politik verkannt, dass Biogas grundlastfähig ist und zur regionalen Wertschöpfung beiträgt“, erklärte ELF-Bezirksvorsitzender Michael Hamburger. „Wenn wir über Energiesicherheit sprechen, dann ist Biogas eine der wenigen speicherfähigen Stromquellen und braucht daher langfristig verlässliche Perspektiven, sonst bricht einer der Eckpfeiler des ländlichen Raums weg.“
Kritik
am „Maisdeckel“
Der stellvertretende ELF-Kreisvorsitzende Martin Bruckmeier ergänzte, Biogasanlagen könnten flexibel und punktgesteuert arbeiten und Gülle liefere Energie, sei ein Düngerlieferant und trage zum Klimaschutz bei. Josef Götz, Präsidiumsmitglied des Fachverbands Biogas und Geschäftsführer der Götz Agrardienst GmbH, stellte klar, dass die Biogas-Verstromung politisch nur in flexibler Form gewollt sei. Altanlagen lieferten hingegen Grundlast rund um die Uhr. Insbesondere kleinere Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 500 kW und solche, die auch Wärme lieferten, bräuchten spezielle Regelungen. Wer seine Kapazität erweitern wolle, um der im Biomasse-Paket seit 2025 formulierten Forderung nach kurzfristig abrufbaren, dreimal so hohen Leistungen nachzukommen und mit ihnen an der Ausschreibung an der Strombörse teilzunehmen, müsse dazu eine Netzanfrage stellen, die einen bereits gestellten Bauantrag voraussetze.
Für diese „Überbauung“ genannte Forderung müssen laut Bruckmeier die Betreiber in der Regel weitere Blockheizkraftwerke sowie einen größeren Gasspeicher errichten, wodurch die Flexibilisierung „schnell mal eine Million Euro kosten kann“. Problematisch sei auch der „Maisdeckel“, der in diesem Jahr auf 30 Prozent und 2027 auf 25 Prozent sinken soll. Damit ist der Anteil an Mais gemeint, den die Betreiber maximal einsetzen dürfen – neben Reststoffen wie Gülle, Mist, Gras oder Stroh. Josef Götz betonte, dass insbesondere kleinere Anlagen eine „Anschlussperspektive“ brauchen, einen „zügigen Netzzugang“ und die Möglichkeit, mit einem Batteriespeicher flexibler zu arbeiten.
Er ging auf die Anschlussförderung für Bestandsanlagen ein und skizzierte weitere Forderungen für „Güllekleinanlagen“ sowie für „wärmegeführte Anlagen“, die Abwärme als weitere Ertragsquelle neben dem Strom nutzen. Sein Fazit: Die Flexibilität ist zwar ein Muss für die Branche. Ein Großteil der Branche ist aber in „existenzbedrohender Lage“. Und dies aus zwei Gründen: Erstens, weil die Betriebe zwar flexibel Strom erzeugen könnten, aber ein dafür ausreichender Netzanschluss fehlt. Oder zweitens weil die Anforderungen aufgrund einer engen Zeitschiene nicht erfüllbar sind.
Andere Möglichkeiten wie den Zusammenschluss mehrerer Anlagen zu einem „Cluster“, die dann Biogas an Industriebetriebe liefern oder es zu Biomethan veredeln könnten, erwähnte der Referent nur am Rande. Solche Möglichkeiten prüft ein aktuelles Pilotprojekt in den Landkreisen Altötting, Mühldorf und Rottal-Inn.
Biogas als „dezentrale
Stabilitätsreserve“
„Ich werde dafür kämpfen, dass Biogas wieder eine Zukunft hat“, versprach Dr. Andreas Lenz, CSU-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Erding-Ebersberg und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, in seiner Rede. Das Biomasse-Paket sei ein Kompromiss gewesen, der nicht zu kleineren Anlagen gepasst habe, gab er zu. Die technisch und juristisch „wahnsinnig komplizierte“ Problematik brauche längere Übergangsfristen. Mit der Biomasse solle man nicht auf die Abdeckung von Bedarfsspitzen schielen, sondern auf die Grundlast in Zeiten, in denen PV-Anlagen und Windräder keinen Strom lieferten. Biogas sei eine „dezentrale Stabilitätsreserve“. „Die Sachverhalte sind relativ komplex, aber beim ,Maisdeckel‘ meint jeder Politiker mitreden zu können und einen Beitrag zur Diversifizierung zu leisten“, so Lenz.