Streit um Beschilderung eskaliert

Da steht‘s: Per Aufkleber auf dem Ticketautomaten informiert die Gemeinde Bayrischzell, dass auf dem Wanderparkplatz am Tannerfeld auch für E-Fahrzeuge die normale Gebührenpflicht gilt. Unser Foto zeigt einen Autofahrer bei der Bezahlung. Foto Martin Weidringer

Da steht‘s: Per Aufkleber auf dem Ticketautomaten informiert die Gemeinde Bayrischzell, dass auf dem Wanderparkplatz am Tannerfeld auch für E-Fahrzeuge die normale Gebührenpflicht gilt. Unser Foto zeigt einen Autofahrer bei der Bezahlung. Foto Martin Weidringer

Till G. aus dem westlichen Landkreis Rosenheim dachte, er parke gratis, doch dann klebte ein Knöllchen an der Scheibe. Der Streit um die Beschilderung an einem Parkplatz in Bayrischzell eskaliert, denn G. will nun ein Grundsatzurteil für alle E-Auto-Fahrer in Bayern erstreiten.

von Sebastian Grauvogl

Rosenheim/Bayerischzell – Ein „E“ am Ende des Nummernschilds reicht, um ein Auto auf öffentlichen Parkplätzen drei Stunden lang gratis abzustellen. So jedenfalls sieht es die am 1. April 2025 in Kraft getretene Verordnung des Freistaats Bayern vor. Unter dieser Annahme parkte Till G. am 10. Januar s

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Dienstag, 3. März 2026

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