Hauptangeklagtem drohen bis zu acht Jahre Gefängnis

von Redaktion

Versuchter Totschlag nach Racheakt in Rosenheim – Urteil könnte noch diese Woche fallen

Rosenheim/Traunstein – Sieben Männer aus Rosenheim im Alter zwischen 19 und 21 Jahren stehen momentan vor dem Traunsteiner Landgericht. In der Nacht auf 25. Mai 2025 kam es vor einem Lokal in der Ebersberger Straße in Rosenheim zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Dabei wurde einer der Angeklagten, ein 22-jähriger Rosenheimer, verletzt. Im Laufe des Tages hätten die Männer dann geplant, dem Kontrahenten „aus Rache einen Denkzettel zu verpassen“, so die Staatsanwaltschaft.

Gegen 19 Uhr habe man ihn mit zwei Autos durch die Stadt verfolgt. Als er schließlich vor einer anderen Bar in der Ebersberger Straße parkte, seien fünf der sieben Angeklagten auf ihn losgestürmt, hätten auf ihn eingeschlagen und eingetreten – auch auf den Kopf. Der Hauptangeklagte, ein 21-jähriger Deutscher, hätte dabei „in Tötungsabsicht mit einem spitzen Gegenstand“ auf den Rücken des Geschädigten eingestochen, heißt es in der Anklage. Der Mann erlitt dabei etliche Prellungen und Verletzungen am ganzen Körper. Danach machten sich alle sieben Männer aus dem Staub, so die Staatsanwaltschaft.

Dem Hauptangeklagten wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Bei einer Großfahndung konnte er damals wenig später gefasst werden. Vier sind wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, zwei weitere wegen Beihilfe. Die Angeklagten sind deutscher, türkischer und kroatischer Staatsangehörigkeit.

Die Verhandlung am vergangenen Montag vor dem Traunsteiner Landgericht war geprägt von einem langen Rechtsgespräch zwischen den Verteidigern, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Es sollte ausgelotet werden, welche Strafen die jungen Männer zu erwarten hätten – im Falle von Geständnissen und eines Schmerzensgeldes für den Geschädigten.

Das Gericht unter Vorsitz von Heike Will attestierte vor allem dem Hauptangeklagten keine rosigen Aussichten: sieben bis acht Jahre Gefängnis – auch, weil er noch eine frühere, fünfjährige Jugendstrafe anhängen hat, die ins neue Urteil einbezogen werden müsste.

Bei den anderen, milder beschuldigten Angeklagten stehen Bewährungsstrafen im Raum. Bei den Angeklagten, die mit dem Vorwurf der Beihilfe konfrontiert sind, weil sie die Autos zum Tatort gefahren hatten, sei auch ein Freispruch oder eine Einstellung möglich, so Richterin Will. Über ihre Verteidiger zeigten sich alle jungen Männer bereit, dem Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe eines jeweils niedrigen vierstelligen Betrags zu zahlen. Das Urteil könnte bereits am morgigen Donnerstag fallen.

Xaver Eichstädter

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